Nur zur Erinnerung

  • Cliff
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    4
    ·
    5 days ago

    Die Begriffe sind doch für die kommende Bundestagswahl nicht mehr relevant, oder?

    • zaphod@sopuli.xyz
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      7
      ·
      5 days ago

      Ja. Der Bundestag ist bei der kommenden Wahl auf 630 Sitze begrenzt. Die Zweitstimme bestimmt den Anteil der Sitze die einer Partei zustehen. Bei Parteien mit mehr Direktmandaten als Sitzen (eigentlich nur CSU) entfallen die überzähligen Direktmandate geordnet nach niedrigistem Stimmanteil.

      • d_k_bo
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        3
        ·
        5 days ago

        entfallen die überzähligen Direktmandate

        Ich halte diese Formulierung für irreführend. Die Direktmandate „entfallen“ nicht, sondern es gibt für Wahlkreisbewerber einer Partei überhaupt nur ein Mandat, wenn der Sitz auch durch die Zweistimmen gedeckt ist (§ 6 (1) BWahlG).

        • zaphod@sopuli.xyz
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          1
          ·
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          5 days ago

          Ein Direktmandat gibt es nur als Direktkandidat in einem Wahlkreis, wenn das Mandat eines Direktkandidaten nicht durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt sind, dann gibt es für diesen Wahlkreis keinen Direktkandidaten, das Mandat für diesen Wahlkreis entfällt. Im aktuellen Wahlrecht rückt dann kein anderer Kandidat einer anderen Partei nach, ursprünglich war das mal durch eine Ersatzstimme vorgesehen.

          • d_k_bo
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            1
            ·
            5 days ago

            Mir ging es darum, dass du die von Parteien gewonnenen Wahlkreise schon als „Direktmandat“ bezeichnet hast. Es ist eben kein Mandat, wenn keine Zweitstimmendeckung vorliegt.