Nachtrag zu dem Thema von vorgestern
Dürfen Privatpersonen auf ihrem Grundstück für eine Geschwindigkeitsbegrenzung werben? Mehrere Bürger wollten dieses Recht vor Gericht erstreiten - aber zunächst ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab.
Warum lehnt das Gericht dann ab?
So eindeutig find ich es jetzt zum Beispiel nicht, im Dunkeln würd ich das auf den ersten Blick nicht als Fake erkennen (und ja, Tempo 30 in in Wohngebieten wäre wünschenswert, gerade bei Nacht). Andererseits hab ich auch keinen Führerschein und gestehe mich mit Verkehrszeichen seit der Grundschule nicht beschäftigt zu haben.
Worst case, falls man es aus Versehen für ein offizielles Schild hält, ist dass man halt langsamer fährt, als theoretisch erlaubt.
Und ich behaupte mal 90+% erkennen es auch als ein nicht verpflichtendes Verkehrszeichen.
Aber meine Frage war ja, wenn das Gericht sagt, die freiwilligen Schilder wären als solche eindeutig erkennbar gewesen, warum es dann die Klage ablehnt.
Was machst du im umgekehrten Fall, dass jemand ein Freiwillig-Tempo-100-Schild bei sich in die Einfahrt stellt und das dann von einem Auto erkannt wird?
Na ja, das eine führt halt dazu, dass du eventuell langsam fährst, was erlaubt ist. Das andere führt dazu, dass du eventuell schnell fährst, was nicht erlaubt ist.
Wie spezifisch wäre dieses “Grundsatzurteil” denn?
Ist das allein auf Schilder beschränkt, die wie offizielle Tempo 30-Schilder aussehen, aber noch irgendeinen “freiwillig”-Zusatz enthalten, oder würde sich das auf alle privat aufgestellten Schilder beziehen, die man mit offiziellen Verkehrszeichen verwechseln könnte? Kann da im Artikel nix dazu finden.
Vielleicht ist das Gericht anderer Meinung als die DUH? Ich bin jedenfalls auf die Begründung gespannt.
PS: verstehe schon, dass es eine Rhetorische Frage war.