2010 wird Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 13 Jahre später erkennt das Gericht seinen gravierenden Fehler - und spricht den 64-Jährigen frei. Der fordert nun Schadensersatz für seine Zeit hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft antwortet mit einer Rechnung.
Na wenn er nicht im Knast hätte sein dürfen, dann hatte er ja kein Recht auf den Knastjob und hat sich den unrechtmäßig erschlichen! Und einem richtigen Verbrecher seinen Job weggenommen!
Aber schon krass, da würde mich die Begründung interessieren.
Es würde mich noch nicht mal wundern wenns genau der Grund wäre den du gerade genannt hast. Es ist immerhin Bayern. Wäre typisch für meine Heimat.