• ElmarsonTheThird@discuss.tchncs.de
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    1 day ago

    denn in der Hauptverhandlung zeigten die Aussagen des Autofahrers, dass ihm der Überholabstand von 2 m außerorts nicht geläufig war. Zudem meinte er, er hätte „gerade so“ überholen können, wenn er über die durchgezogene Mittellinie gefahren wäre. Auch das ist freilich nicht erlaubt.

    Und warum nochmal darf der noch mehrere Tonnen Metall durch die Öffentlichkeit führen?

  • Asinus
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    2 days ago

    Meine Güte, das Video ist gruselig. Man stelle sich mal vor: Man möchte in wenigen hundert Metern abbiegen und muss auf dieser Strecke 20-30 statt 50 fahren und was tut man? Rumhupen, wie ein Kleinkind, das keinen Lolli bekommen hat. Und so jemand darf weiter unbehelligt am Straßenverkehr teilnehmen.

    Dass die Polizei hier von sich aus gegen die anzeigende Radfahrerin ermittelt und es auch direkt zum Gerichtsverfahren gegen sie kommt, während an einer so krassen Nötigung angeblich mal wieder “kein öffentliches Interesse” bestünde, ist auch mal wieder bezeichnend.

    Ich wünsche der Radlerin, dass ihr Privatklageweg erfolgreich ist. Und ich möchte, dass Staatsanwaltschaft und Polizei mal endlich einen Sinneswandel durchlaufen.

  • Don_alForno
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    2 days ago

    Doch obwohl der Polizei das Videomaterial vorlag, beschuldigte der zuständige Hauptkommissar die Radfahrerin ihrerseits, sie habe Autofahrer am Überholen gehindert und ermittelte gegen sie wegen Nötigung.

    Fast wie die obligatorische Anzeige wegen Widerstand, wenn ein Demonstrant mal wieder einem Freund und Helfer gegen die Faust gesprungen ist.

    Übel.

  • marius
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    2 days ago

    Wie auch? Das Auto muss doch eh auf die Gegenfahrbahn ausweichen, um den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten

    Edit: Steht auch so im Artikel

    Außerorts müssen Autos beim Überholen zudem mindestens 2 m Abstand zu Radfahrern halten. Bei einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und einer Breite des Fahrzeugs von 2 m ergibt sich schon rein rechnerisch ein Überholverbot – selbst wenn die Radfahrerin am äußersten rechten Fahrbahnrand gefahren wäre.