Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jäger in Schleswig-Holstein Katzen erschießen - und haben das letztes Jahr 2.580 Mal getan. Ein Verbot wird es wohl in näherer Zukunft trotzdem nicht geben.
Ist schon klar, dass der Jäger sich daraus einen Spaß gemacht hat. Bei unserer Cemeinde ist explizit aufgeführt, dass man bei Tieren Kontakt mit ihnen aufnehmen und den Fund anzeigen soll. Erst danach kann das Tier dort gegebenenfalls abgegeben werden. Oder man kann das Tier ohne Anzeige direkt zu einem Tierheim bringen. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim gemacht, weil die Kommune sonst nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.
Ist schon klar, dass der Jäger sich daraus einen Spaß gemacht hat. Bei unserer Cemeinde ist explizit aufgeführt, dass man bei Tieren Kontakt mit ihnen aufnehmen und den Fund anzeigen soll. Erst danach kann das Tier dort gegebenenfalls abgegeben werden. Oder man kann das Tier ohne Anzeige direkt zu einem Tierheim bringen. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim gemacht, weil die Kommune sonst nicht zur Kostentragung verpflichtet ist.