Ein Mann soll einer Bekannten K.-o.-Tropfen verabreicht haben, um sexuelle Handlungen an ihr zu vollziehen. Eine rechtliche Definition der Tropfen ist dabei für das Strafmaß relevant. Nun hat der BGH ein vorheriges Urteil dazu gekippt.
Tropfen sind halt kein Werkzeug, wenn du dir bei dem selben Link den vorherigen Absatz ansiehst:
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
Die Höchstfreiheitsstrafe ist in beiden Fällen 15 Jahre.
Tropfen sind halt kein Werkzeug, wenn du dir bei dem selben Link den vorherigen Absatz ansiehst:
Die Höchstfreiheitsstrafe ist in beiden Fällen 15 Jahre.