Soweit ich nach 5 Minuten Wikipedialesen weiß, wird die Änderung gespeichert.
Laut §13:
(1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Satz 1 gilt nicht, wenn
amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu dieser Person enthalten und im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen die Verarbeitung von Daten nach Satz 1 nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist,
besondere Gründe des öffentlichen Interesses eine Offenbarung der Daten nach Satz 1 erfordern oder
ein rechtliches Interesse an den Daten nach Satz 1 glaubhaft gemacht wird.
Für mich liest sich das wie: “Wir speichern ALLES”, aber ich bin kein Anwalt.
Ja nach kurzer Recherche kurz nach meinem Kommentar bin auch zur selben Erkenntnis gekommen, kam aber noch nicht zum Editieren, also danke für die Information.
Können sie das theoretisch rückgängig machen? Sprich sämtliche Namens-/ und Geschlechtsänderungen für ungültig erklären?
Da der alte Name und Geschlechtseintrag nirgendwo mehr gespeichert sein sollte, wüsste ich nicht wie die das machen sollten.
Soweit ich nach 5 Minuten Wikipedialesen weiß, wird die Änderung gespeichert.
Laut §13:
Für mich liest sich das wie: “Wir speichern ALLES”, aber ich bin kein Anwalt.
Ja nach kurzer Recherche kurz nach meinem Kommentar bin auch zur selben Erkenntnis gekommen, kam aber noch nicht zum Editieren, also danke für die Information.