• trollercoaster@sh.itjust.works
    link
    fedilink
    arrow-up
    1
    ·
    3 days ago

    Die wimmeln die nicht ab,die Folgen den Vorschriften. Du kannst in den internistischen Disziplinen als Klinik keine Kinder über die Erstversorgung hinaus behandeln, ansonsten hast du eine Reihe von rechtlichen und Versicherungsproblemen.

    Auch bei der Erstversorgung wimmeln die gerne ab.

    Die folgen einem Teil der Vorschriften um vermeintlich ihren Arsch, bzw. den Arsch des Krankenhauses rechtlich ins Trockene zu bringen. Dabei scheißen sie auf andere Vorschriften (z.B. Hilfeleistungspflicht).

    • philpo
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      3 days ago

      Erstversorgungspflichten sind dahingehend sehr begrenzt - es geht hier um die Erstversorgung bei lebensbedrohlichen Notfällen.