• shlomekOP
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    6 months ago

    interessant, deine Definition von mäßige Geschwindigkeit kannte ich noch nicht. Und komisch, die StVO kennt sie so auch nicht 😰.

    Das erklärt natürlich einiges wenn sich Radfahrer eigene Regeln ausdenken. Aber scheinheilig auf andere zeigen 😂. Auch die Vorschrift, dass man sich langsam jedem unbenutzten Zebrastreifen nähern muss wie einem Stoppschild, war mir bisher neu. Ich glaube das ist eher das Problem: man sollte zumindest die Regeln kennen wenn man sie für sich selbst auslegen möchte und keine Definitionen auswürfeln oder raten. Vielleicht erst mal nen Führerschein haben, das hilft um dabei ernst genommen zu werden. So wirst du hoffentlich keinen haben weil du sonst ein permanentes Verkehrshindernis bist und zusätzliche gefährliche Situationen provozierst.

    • BruceTwarzen@lemm.ee
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      6 months ago

      Wow sobald es um Fahrräder geht denken die sich eigene regeln aus, nicht so wie du der 3minuten früher zu Hause sein muss und deswegen die Raser app brauch.

      • shlomekOP
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        6 months ago

        Ganz ruhig. Schnapp dir deinen Inhalator, nimm deine Herztabletten, lies vielleicht mal alle Kommentare und verarbeite sie erst einmal inhaltlich, kleiner Wutbürger 😂

    • AAA
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      6 months ago

      Gefährliche Situationen für dich, weil du rasen musst? Auch für dich gilt StVO §1.

      Mäßige Geschwindigkeit (nach der deutschen StVO) ist eine, gegenüber der Ausgangsgeschwindigkeit, deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit. Damit soll nach § 8 Abs. 2 StVO derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird.

      Zebrastreifen gibt es vornehmlich in 30er und 50er Zonen. Die Geschwindigkeit deutlich herabzusetzen bringt dich dann wohin? Nunja, dich bringt sie ja scheinbar zur Weißglut. Es gibt in der StVO keine Unterscheidung zwischen einem benutzten und unbenutzte Zebrastreifen. Kein Wunder ist dir das neu, denn offensichtlich bist du derjenige der sich die Regeln ausdenkt.

      Vielleicht solltest du dein Verhalten im Straßenverkehr nochmal überdenken, bevor du dich oder jemand anderen verletzt.

      • shlomekOP
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        6 months ago

        Lies vielleicht selbst noch mal was du geschrieben hast und nimm die Spekulation und eigene Interpretation raus, dann kommen wir vielleicht weiter. Und lies insbesondere mal §3 (2) und §26 (1) wörtlich, d.h. so wie es da steht und nicht wie du es für dich auslegst.

        §26 (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

        Ich habe die relevanten Formulierungen für dich markiert. So viel zu “gibt keine Unterscheidung”. Willst du dich noch länger lächerlich machen mit wilden Behauptungen statt selbst zu prüfen bevor du was schreibst?

        §3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

        Was ganz klar gegeben ist, wenn du mit Schrittgeschwindigkeit auf jeden unbenutzten weit einsehbaren Überweg zufährst.

        Und dass Anhaltebereitschaft signalisieren (gerade von 50 kmh) keine spontane Vollbremsung auf Schrittgeschwindigkeit bedeuten muss (sofern es nicht 25m vor dem “bewarteten” Überweg ist), dürfte dir auch klar sein, oder? Oft genug reicht es vom Gas zu gehen oder leicht zu bremsen.

        • AAA
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          6 months ago

          So viel zu “gibt keine Unterscheidung”.

          Point taken

          wenn du mit Schrittgeschwindigkeit auf jeden unbenutzten weit einsehbaren Überweg zufährst.

          Ein Glück hab ich das nicht geschrieben, sondern dass es knapp drüber ist. Was es nunmal ist wenn du bei 30 auch nur leicht bremst.

          keine spontane Vollbremsung

          Habe ich ebensowenig behauptet oder gefordert.