• Aniki
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    5 months ago

    Ich bin total dafür. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das heute schon machbar.

    Der Zweck des Unternehmens, oder Vereins, wird in der Satzung festgelegt. Wenn in der Satzung explizit drinnensteht, dass es gemeinnützig sein soll, dann muss sich das Unternehmen bei seinen Entscheidungen daran halten. Wenn nichts drinnensteht, gilt die übliche Annahme, dass eine GmbH gewinnorientiert ist.