• ladicius@lemmy.world
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    16
    ·
    1 day ago

    Nach Anmeldung des Vereins bei einer Behörde und mit maximal 100 Mitgliedern. Das Vereinshaus muss speziell gesichert werden, und es dürfen pro Mitglied höchstens fünf Liter Bier abgegeben werden pro Jahr. Eventuell entstehender Überschuss muss unter behördlicher Aufsicht vernichtet werden.

    Wenn man es so schreibt, merkt man, wie bekloppt das alles ist

    • elvith
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      7
      ·
      1 day ago

      Überschuss muss unter behördlicher Aufsicht vernichtet werden.

      Wo melde ich mich als Aufseher?

      ( ͡° ͜ʖ ͡°)