Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.

  • Teppichbrand
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    26 days ago

    Das gleiche wie mit der WarnWetter-App vom Deutschen Wetterdienst. Da hatte wetter.c0m WetterOnline gegen die kostenlose, werbefreie Konkurrenz geklagt. Ich habe den DWD über die App angeschrieben, gesagt dass ich von der freiwilligen Feuerwehr bin und schnell ein Passwort zum kostenlosen Freischalten aller Funktionen bekommen. Dieses habe ich auch im Freundes- und Familienkreis weitergegeben ohne Probleme. Nur so als Tipp. :) Ich mag die App sehr gerne und zahle sie ja eh schon über meine Steuern.

    • Eunie
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      26 days ago

      Oder wie bei den öffentlich rechtlichen und der Verweildauer der Mediathek Inhalte.

      … Oder wie bald die öffentlich rechtlichen mit ihren Webinhalten.

    • Cliff
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      26 days ago

      wetter.c0m

      Soweit ich weiß war das wetteronline und nicht wetter.c0m