Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.

  • voodoocode
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    27 days ago

    Alter immer diese Urteile, genau dasselbe wie mit der Löschpflicht in den Mediatheken.

    Was kommt ales nächstes? Amazon verklagt öffentliche Büchereien?

    • GenosseFlosse
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      12
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      27 days ago

      Ich dachte Konkurrenz fördert Wettbewerb im Kapitalismus, oder so. Ist ja nicht so dass man ausschließlich über den Preis konkurrieren muss…

  • baleanar@discuss.tchncs.de
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    27 days ago

    Deutschland will echt die Vereinigten Staaten werden und das begrüßen die meisten Deutschen auch noch. Einfach wunderbar.

  • Zacryon
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    27 days ago

    Für alle, die den Kackladen jetzt auch meiden wollen, es handelt sich um das Nachrichtenportal:
    Grafschafter Nachrichten:
    https://www.gn-online.de/
    Die betreiben auch ein Stellenportal:
    https://jobs.gn-online.de/

    Quelle:
    BGH Urteil vom 26.09.2024 - Aktenzeichen I ZR 142/23

    Die kläglichen Zensurversuche im veröffentlichten Urteil ließen sich schnell durch ein wenig ecosian (im Internet mit Ecosia suchen) zu Nachrichtenportalen und Stellenanzeigen in der Grafschaft Bentheim und URL-Abgleich mit dem Urteil finden.
    (Gut, auf einigen Nachrichtenseiten stand es auch wie ich im Nachhinein festgestellt habe.)

    Da das eh ein Kaffportal ist, hätte ich es vermutlich eh nie genutzt. Aber die Arschlöcher machen es nun dadurch allen schwerer, weil das BGH Urteil dann natürlich für alle Jobportale von Kommunen in ganz Deutschland gilt.

    Warum auch den Menschen das Leben einfacher machen, wenn man stattdessen fett absahnen kann?

  • Teppichbrand
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    26 days ago

    Das gleiche wie mit der WarnWetter-App vom Deutschen Wetterdienst. Da hatte wetter.c0m WetterOnline gegen die kostenlose, werbefreie Konkurrenz geklagt. Ich habe den DWD über die App angeschrieben, gesagt dass ich von der freiwilligen Feuerwehr bin und schnell ein Passwort zum kostenlosen Freischalten aller Funktionen bekommen. Dieses habe ich auch im Freundes- und Familienkreis weitergegeben ohne Probleme. Nur so als Tipp. :) Ich mag die App sehr gerne und zahle sie ja eh schon über meine Steuern.

    • Eunie
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      26 days ago

      Oder wie bei den öffentlich rechtlichen und der Verweildauer der Mediathek Inhalte.

      … Oder wie bald die öffentlich rechtlichen mit ihren Webinhalten.

    • Cliff
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      26 days ago

      wetter.c0m

      Soweit ich weiß war das wetteronline und nicht wetter.c0m

  • Kissaki
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    27 days ago

    Darf der Landkreis die Daten kostenlos bereitstellen und direkt oder indirekt mit einer kostenlosen Plattform kooperieren?