Es gibt nun schon zwei Landesverbände der AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.
Also könnte man doch mal ein Zeichen setzen, was die Nazis verstehen, und ihre Flagge verbrennen. Wäre das rechtlich möglich?
Ich gehe davon aus, das Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Schwierig, weil durch §86a StGB geregelt ist das die Flagge nicht verwendet werden darf. https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Allerdings gibt es Ausnahmen:
In wie weit die Verbrennung der Flagge unter diesen Absatz fällt, kann ich nicht beurteilen.
Je nachdem, wie die Polizei und Staatsanwaltschaft vor Ort ticken, kann das eine Anzeige wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Smybole geben. Es gab auch schon Fälle, wo Leute wegen Aufklebern mit durchgestrichenen Hakenkreuzen unter diesem Vorwand verfolgt wurden. Linke Umtriebe müssen schließlich im Keim erstickt werden, sonst bekommen wir hier noch Kommunismus oder sowas.
Von der Auswahl würde ich ja “Kunst” wählen.
Ich glaube Danger Dan hat da mal ein Lied drüber geschrieben.
Rein intuitiv würde ich sagen Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen und staatsbürgerliche Aufklärung
Wirst du als Einzelperson kaum geltend machen können, zumal die AfD ja noch behaupten kann, sie sei ja gar nicht verfassungsfeindlich, sonst wäre sie ja verboten.