• B0rax
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    2 months ago

    Persönliche Meinungen sind aber der Zulassung egal. Da geht es um Fakten und Richtlinien. Wenn ein Fahrzeug die erfüllt, darf es zugelassen werden. Der cybertruck erfüllt sie nicht, damit ist eine Zulassung schlicht nicht möglich.

    • Successful_Try543
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      2 months ago

      Offenbar erfüllt ein Cybertruck mit entsprechenden Modifikationen, u.a. Kantenschoner und zusätzliche Rückleuchten, die Anforderungen für eine Einzelzulassung.

      Für die Typzulassung werden noch andere Vorschriften, z.B. Crashsicherheit von Insassen und Fußgängern, relevant.

    • stetech@lemmy.world
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      2 months ago

      Also ich hätte immer gedacht, die fehlende Knautschzone der „Motor”haube würde den TÜV das Ding killen lassen, um ehrlich zu sein.

      Fährt man mit so einem Ding gegen einen Baum, wird man doch einfach von der sich zurückgestoßenen Massivstahlplatte geköpft, oder?

      Edith: Weiterlesen hilft. Heute lernte ich den Unterschied zwischen Einzel- und Typzulassung.