• hsdkfr734r@feddit.nl
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    23
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    2 months ago

    Ich find es schön, dass mal ein Scheinwerfer der öffentlichen Aufmerksamkeit auf die Hütte im Wald gerichtet wird.

    Weil im Magazin Royale nicht gesagt wurde, weswegen verklagt wird: Es geht um Presserecht, nicht (direkt) um Steuern.

    Gregor Bismarck hat auf Presseanfrage keine Auskunft über die Steuereinnahmen der 21 Briefkästen gemacht, was er aber muss. Streitwert 5000,-.

    Deswegen haben wir Gregor von Bismarck jetzt verklagt; auf Grundlage des Presserechts. Wir wollen klare Antworten auf unsere Fragen. Denn zu den Rechten und Pflichten einer Gemeinde gehört nicht nur Gewerbesteuer einnehmen, sondern auch die Auskunftspflicht gegenüber der Presse

    und:

    Im Wege der einstweiligen Anordnung werden die Antragsgegner zu 1.) und 2.) verpflichtet, dem Antragsteller über die folgenden Fragen schriftlich Auskunft zu erteilen:

    1. Hat der Gutsbezirk Sachsenwald in den Jahren 2014 bis 2023 die Daten gem. § 6 Abs. 2 GemStAntV SH (Höhe der Gewerbesteuerumlage sowie die Berech- nungsgrundlagen, Höhe der Abschlagszahlungen sowie die Berechnungs- grundlagen) an das Statistische Amt Nord gemeldet?
    2. Können Sie mir bitte das jeweilige Gewerbesteuer-Istaufkommen des Gutsbe- zirks Sachsenwald für die Jahre 2014 bis 2023 nennen?
    • JoKi
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      5
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      2 months ago

      Ich finde ja die letzte Antwort von Bismark im Schriftwechsel interessant. Dort begründet er das Vorenthalten öffentlich zugänglicher statistischer Daten mit dem Steuergeheimnis.

      Der ganze Austausch ist irgendwie unterhaltsam.