• trollercoaster@sh.itjust.works
    link
    fedilink
    arrow-up
    60
    ·
    2 months ago

    Im Kleingedruckten steht leider noch “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

    Das wird dann so ausgelegt, dass Du ja nicht bis in die drölfte Instanz geklagt hast und deshalb andere Abhilfe gar nicht probiert hast.

    • itslilith@lemmy.blahaj.zone
      link
      fedilink
      arrow-up
      23
      ·
      2 months ago

      Das is so ein Paragraph, der zwar schön und gut ist, aber halt niemandem hilft. Damit können dann Jahrzehnte später Menschen rückwirkend rehabilitiert werden, das nützt halt aber denen dann auch nichts mehr

    • Lucy :3
      link
      fedilink
      arrow-up
      20
      ·
      2 months ago

      Soll ich die AfD noch lieb bitten dass sie sich vollends nach Russland verzieht?

  • InstantnudelM
    link
    fedilink
    arrow-up
    41
    ·
    2 months ago

    Kurz mein Grundgesetz ausm Schrank geholt und nachgelesen

    Ich glaube, es wird schwer beim Teil „Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Wann ist dieser Punkt? Starke Auslegungssache. Da wird einem schnell ein Strick gebunden, dass es noch nicht so weit war und deine Gewalt wird dann verfolgt.

    Und wenn wir so weit sind, dass Faschos regieren und wir dann ohne Frage diesen Punkt erreicht haben, dann ist die Erlaubnis auch nutzlos, weil die AfD erlaubt es dir ganz sicher nicht mehr.

    Der Absatz ist damit total bedeutungslos. In der aktuellen Lage wird Safe immer gesagt, dass es noch anders ging Und dann, wenns nicht anders geht, bräuchte man denn Absatz auch nicht. Weil dann muss man sich sowieso gegen die Faschos wehren

    Also es macht absolut keinen Unterschied, ob dieser Absatz da steht oder nicht. Bei einer Revolution muss sich immer über das Gesetz gehoben werden, weil spätestens, wenn die Revolution nötig wird, die Erlaubnis dazu entzogen wird.

    • UnfortunateShort@lemmy.world
      link
      fedilink
      arrow-up
      10
      ·
      2 months ago

      Ich würde nicht sagen, dass er unnötig ist. Meine leihenhafte Auslegung des Rechts wäre, dass bei bei einer versuchten Machtergreifung (von Verfassungsfeinden, was mit einer Machtergreifung aber eh gegeben ist), aber auch ab dem Punkt, wo die Gewaltenteilung deutlich untergraben wird, gewaltsam dagegen vorgegangen werden darf.

      Damit hast du dann nach erfolgreichem Widerstand einen Weg, straffrei davon zu kommen, solange du darlegen kannst, dass deine Gewalt zielgerichtet und verhältnismäßig war. Das widerum würde stark vom Einzelfall abhängen, aber ich sag mal so: Den muss nach einem Bürgerkrieg erstmal jemand nachvollziehen können (und wollen).

  • weker01@sh.itjust.works
    link
    fedilink
    arrow-up
    11
    ·
    1 month ago

    Gilt mehr oder weniger nur wenn das GG schon abgeschafft worden ist.

    Dieses Gesetz wurde früh extremest entzahnt.

  • harl3k1n
    link
    fedilink
    arrow-up
    8
    ·
    1 month ago

    Von gewaltsam verteidigen steht da nichts…

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Widerstand muss nicht gewaltsam sein. Und wie andere bereits angemerkt haben gibt es da noch den schönen Nachsatz “…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

  • mintdaniel42@futurology.today
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    3
    ·
    1 month ago

    Das ist richtig. Wenn wir aber genügend Reichsbürger und neofaschos haben lässt sich das Grundgesetz nach §146GG ersetzen

    Dieses Grundgesetz […] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist