• InstantnudelM
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    2 months ago

    Kurz mein Grundgesetz ausm Schrank geholt und nachgelesen

    Ich glaube, es wird schwer beim Teil „Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Wann ist dieser Punkt? Starke Auslegungssache. Da wird einem schnell ein Strick gebunden, dass es noch nicht so weit war und deine Gewalt wird dann verfolgt.

    Und wenn wir so weit sind, dass Faschos regieren und wir dann ohne Frage diesen Punkt erreicht haben, dann ist die Erlaubnis auch nutzlos, weil die AfD erlaubt es dir ganz sicher nicht mehr.

    Der Absatz ist damit total bedeutungslos. In der aktuellen Lage wird Safe immer gesagt, dass es noch anders ging Und dann, wenns nicht anders geht, bräuchte man denn Absatz auch nicht. Weil dann muss man sich sowieso gegen die Faschos wehren

    Also es macht absolut keinen Unterschied, ob dieser Absatz da steht oder nicht. Bei einer Revolution muss sich immer über das Gesetz gehoben werden, weil spätestens, wenn die Revolution nötig wird, die Erlaubnis dazu entzogen wird.

    • UnfortunateShort@lemmy.world
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      2 months ago

      Ich würde nicht sagen, dass er unnötig ist. Meine leihenhafte Auslegung des Rechts wäre, dass bei bei einer versuchten Machtergreifung (von Verfassungsfeinden, was mit einer Machtergreifung aber eh gegeben ist), aber auch ab dem Punkt, wo die Gewaltenteilung deutlich untergraben wird, gewaltsam dagegen vorgegangen werden darf.

      Damit hast du dann nach erfolgreichem Widerstand einen Weg, straffrei davon zu kommen, solange du darlegen kannst, dass deine Gewalt zielgerichtet und verhältnismäßig war. Das widerum würde stark vom Einzelfall abhängen, aber ich sag mal so: Den muss nach einem Bürgerkrieg erstmal jemand nachvollziehen können (und wollen).