Hallo! Damit ich (damals mit Beziehungsperson) in meine aktuelle Wohnung einziehen konnte brauchte es eine Bürgschaft, aber nicht einfach so als Dokument mit Unterschrift sondern indem meine Mutter mit im Mietvertrag steht, quasi auch als Hauptmieterin. Das ist jetzt schon Jahre her, ich lebe mittlerweile alleine und hatte bisher auch keine Probleme bei der Mietzahlung.

Nun ist meine Frage, gibt es irgendwie einen Weg oder Erfahrungen den Vertrag anpassen zu lassen? Meine Vermietung (genossenschaftlich) hat bisher immer ablehnend reagiert, aber ich habe auch nicht darauf bestanden.

Die Beziehung zu meiner Mutter ist okay aber ich möchte quasi einfach endlich diese Abhängigkeit beenden. Sie bekommt nämlich auch die gleichen Briefe zu Nebenkosten etc. wie ich und ich weiß auch nicht ob ihr nicht eigentlich auch andere Rechte durch dieses Konstrukt zustehen.

  • hendrik@palaver.p3x.de
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    7 days ago

    Ich denke dafür braucht es eine Abänderung des Mietvertrages, dem alle (3) Vertragsparteien zustimmen müssen. Für den Vermieter ist die aktuelle Situation natürlich toll, mit zwei Hauptmietern kann die Miete im Zweifelsfall noch von einer zweiten Person eingefordert werden, wenn es Probleme mit der Zahlung geben sollte. Ich würde da aber etwas Druck machen wenn du nun ein eigenes regelmäßiges Einkommen hast. Kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass man seinen Mietvertrag mit 18 so unterschreibt und die Mama dann bis man 50 ist mit drinsteht.

    Es gibt übrigens auch Mietrechtsberatung vom Mieterverein/Mieterbund/Verbraucherzentrale für schmales Geld, falls die anderen Parteien sich querstellen. Ich denke in einem gemeinsamen Mietvertrag ist man aber immer in der schlechteren Verhandlungsposition. Erstmal kann man freundlich aber bestimmt darauf bestehen, bevor man weitere Schritte überlegt.

    • Der aus AuxM
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      7 days ago

      Ich denke auch, dass du ohne einer Unterschrift deiner Mutter den Vertrag nicht ändern lassen kannst.

      • hendrik@palaver.p3x.de
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        7 days ago

        Ja, richtig. Und die Vermieterin muss dem auch noch zustimmen wenn es geändert werden soll. Mit nur der Mutter kann man wahrscheinlich nur kündigen, das müssen sie akzeptieren… Aber das ist wahrscheinlich hier nicht gewünscht. Und ganz alleine kann man anscheinend gar nichts… Was m.E. etwas doof ist für Leute, die sich trennen oder soetwas.

        • einkorn
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          6 days ago

          Kündigen geht auch nicht allein, da alle Parteien gleichberechtigt sind.

    • Lupus
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      7 days ago

      Es gibt übrigens auch Mietrechtsberatung vom Mieterverein/Mieterbund/Verbraucherzentrale für schmales Geld, falls die anderen Parteien sich querstellen.

      Grundsätzlich rate ich jedem mietenden eine Mitgliedschaft in einem solchen Verein, sie bieten zb. Rechtsschutz in Mietsachen. Meiner kostet 5€ im Monat, bzw 60 im Jahr.

  • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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    7 days ago

    Wenn zwei Personen gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, kann der Vertrag auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.

    Den Vertrag ohne Kündigung einseitig (d.h. ohne Zustimmung des Vermieters) zu ändern, geht nicht.

    Ob es für dein spezielles Anliegen noch einen anderen Weg gibt, weiß ich leider nicht. Da solltest du mal nach spezialisierten Rechts- oder sogar Mietrechts-Foren suchen und dann dort fragen.

  • Saleh
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    6 days ago

    Grundsätzlich geht Änderung nur wenn alle Parteien zustimmen.

    Da du meintest genossenschaftlich, wer von euch beiden ist Mitglied? Das könnte nochmal eine Rolle spielen.

    Genossenschaften haben oft auch noch mal Mieterbeiräte o.ä. Ggf. kann man da auch zwecks Vermittlung anfragen. Die Strukturen von Genossenschaften sind ja nicht auf Gewinn ausgelegt. Die Haltung und Kooperationsbereitschaft der Verwaltungen können allerdings schwanken.

    In jedem Fall in der Kommunikation auch erfragen, warum eine Änderung abgelehnt wird. Dann kann man sachliche Argumente auch sachlich entkräften und hat eher eine Chance bei Vermittlung konstruktiv mit der Situation umzugehen.