• Saleh
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    2 months ago

    Zum Thema externe Dienstleister könnte man es vom Unternehmenszweck abhängig machen.

    Also z.B. das Gewerbebetriebe mindestens 80% Stammbelegschaft haben müssen. Dann würde man die Auswüchse der Leiharbeit bei Tönnies & co. auch gleich miterledigen. Respektive fände ich auch eine Leiharbeitssteuer super. Für jeden 1% mehr Leiharbeiter im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft wird z.B. 0,5% Leiharbeitssteuer fällig.

    • Don Piano
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      2 months ago

      Oder: % Leiharbeitssteuer = (% Leiharbeitis)^2

      0% = 0% 50% = 25% 60% = 36% 70% = 49% 80% = 64% 90% = 81% 1=1