Wer darf denn so eine allgemeine, Gesetze unterwandernde Ausnahmegenehmigung ausstellen?
Habt ihr wenigstens Ausgleichszeiten dafür oder ist das eine einseitige Streichung?
EDIT: alles klar, Eigentor:
Ebenso gibt es die Möglichkeit für Tarifvertragsparteien gemäß § 7 Abs.1 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel), die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird.
Da liegen doch wohl die 11 Stunden Pflichtpause dazwischen, oder?
Die Bahn hat eine Ausnahmegenehmigung für 9h Schichtübergang. 11h, dann müsste man ja vernünftige Dienstpläne erstellen.
Wer darf denn so eine allgemeine, Gesetze unterwandernde Ausnahmegenehmigung ausstellen? Habt ihr wenigstens Ausgleichszeiten dafür oder ist das eine einseitige Streichung?
EDIT: alles klar, Eigentor: