• Zonen-RansliteOP
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    2 months ago

    Die Bahn hat eine Ausnahmegenehmigung für 9h Schichtübergang. 11h, dann müsste man ja vernünftige Dienstpläne erstellen.

    • Lichtblitz@discuss.tchncs.de
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      2 months ago

      Wer darf denn so eine allgemeine, Gesetze unterwandernde Ausnahmegenehmigung ausstellen? Habt ihr wenigstens Ausgleichszeiten dafür oder ist das eine einseitige Streichung?

      EDIT: alles klar, Eigentor:

      Ebenso gibt es die Möglichkeit für Tarifvertragsparteien gemäß § 7 Abs.1 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel), die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird.