• philpo
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    12
    ·
    14 days ago

    Da geht noch mehr.

    Gelegentlich werde ich für Gutachten nach Worten bezahlt. Nervt mich immer,weil viel aufwendiger und meisten sind die Auftraggeber die so abrechnen wollen auch die anstrengenden.

    Da kommt dann schon mal “Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ,Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie weitere zum Tragen der vergleichbar geschützten Berufsbezeichnungen berechtigte Personengruppen” zum Einsatz.

    Hab als mich mal ein Kunde um ein Honorar gebracht hat im Revisionsgutachten dann tatsächlich jedes Mal solche Formulierungen verwendet. Tlw. noch ergänzend mit “gemäß Krankenpflegegesetz von…”

  • tsp ⁂
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    14 days ago

    Oh, das kenn ich, da wurde in der Seminararbeit aus der häufig vorkommenden „Ampel“ die „Lichtsignalanlage“, um am Ende auf mehr Seiten als alle Quellen zusammen zu kommen…

  • Ruediger
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    2
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    14 days ago

    Ist die neue Ausbildung da nicht eine Abwertung aller die einen Krankenpfleger gemacht haben?