Computerspiele werden heute vielfach online über Gaming-Plattformen erworben. Doch was passiert, wenn der Inhaber verstirbt? Dürfen die Erben weiterzocken? Auf welchem Level? Oder ist der Account nach dem Tod des Inhabers weg? Eine Einschätzung von Prof. Dr. Susanne Lilian Gössel.

    • SchmerzboldOP
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      28 days ago

      Meint zumindest der Steam support und der kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. Letztendlich gilt was in den AGB vereinbart wurde und ob das auch rechtlich zulässig ist (oder realistischer: was sich durchsetzen lässt), und dort ist nicht geregelt was im Todesfall passiert. Im Artikel wird konkret lediglich die Frage nach der Zulässigkeit der Weitergabe/Hinterlegung der Zugangsdaten an andere behandelt (weil das in den AGB geregelt ist) und geschlussfolgert, dass Erben in diesem Fall keine anderen sind, da sie “an die Stelle des Erblassers” treten und daher diese AGB-Klausel nicht zutrifft.

  • cows_are_underrated
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    28 days ago

    Habe den spezifischen Artikel nicht gelesen, aber schon mal vorher davon gehört.

    Also kleine tldr:

    Steam: es ist keine offizielle Vererbung möglich. Es geht nur in dem man illegal den Account weiter nutzt.

    Gog: Wenn man denen(laut eigener Aussage) eine Richterliche Anweisung vorlegt werden die schauen was sich machen lässt(was auch immer das heißt)

    Epic: keine Ahnung.

    • Lucy :3
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      27 days ago

      Steam wird’s aber nicht jucken. Da sehe ich das Problem darin, dass eh niemand meine KeePass Konstellation checkt.
      Bei Gog stelle ich mich freiwillig zum testen zu Verfügung.
      Und Epic wird dich erst lassen, um dich dann fett zu verklagen, so wie ich die einschätze. Da stelle ich mich explizit nicht zum testen zur Verfügung.

    • Don_alForno
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      27 days ago

      in dem man illegal den Account weiter nutzt.

      Ob das illegal ist, müsste erst nochmal jemand durchklagen. Ich denke da hat das Erbrecht ein Wörtchen mitzureden.