• Der aus AuxOPM
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    9
    ·
    4 months ago

    Deutschland stellt beim Falschgeld einen neuen Negativrekord auf: Im ersten Halbjahr 2024 gab es so viele gefälschte Geldscheine wie seit sieben Jahren nicht mehr.
    Wie die Bundesbank mitteilte, waren es fast 39.000 Banknoten. Diese hatten einen Wert von 2,4 Millionen Euro.Mehr falsche Geldscheine - sogenannte Blüten - gab es zuletzt im ersten Halbjahr 2017 (mehr als 39.000).
    Im Vergleich zum letzten Halbjahr 2023 stieg der Wert um 29 Prozent.Die Schadenssumme ist hingegen nur um knapp fünf Prozent gestiegen. Das liegt laut Bundesbank daran, dass Kriminelle vorzugsweise kleinere Scheine fälschen.

  • Onomatopoetikum
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    1
    ·
    4 months ago

    Was passiert eigtl, wenn ich von eine/mir Kassiererin:in Falschgeld als Rückgeld bekomme, das entgegennehme und hinterher kommt das als Falschgeld raus - bin ich dann einfach 50€ ärmer?

    • DerGottesknecht
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      4
      ·
      4 months ago

      Ja, ab dem Moment wo es als Falschgeld bekannt wird ist es wertlos und muss vernichtet/abgegeben werden. Wenn man damit dann wieder besseres wissen versucht zu bezahlen macht man sich strafbar.

    • Der aus AuxOPM
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      1
      ·
      4 months ago

      und hast ne Anzeige an der Backe, wenn ich mich nicht falsch erinnere.

      • Onomatopoetikum
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        2
        ·
        edit-2
        4 months ago

        Das fände ich richtig affig. Ich hab währenddessen Wikipedia konsultiert:

        Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse, dem Tatbestandsirrtum (ignorantia facti), schließt ein Verbotsirrtum die Schuld eines Täters aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war, geregelt in (§ 17 StGB). Der Grundsatz gehört zur Dogmatik der Irrtumslehre sowohl im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 16 f. StGB und § 11 OWiG). Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Unkenntnis der Tatsachen eine Entschuldigung sein kann, nicht aber die Unkenntnis des Gesetzes.

        Klingt für mich jetzt erstmal danach, als könnte es dann zumindest nicht zur Verurteilung kommen