• Onomatopoetikum
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    4 months ago

    Was passiert eigtl, wenn ich von eine/mir Kassiererin:in Falschgeld als Rückgeld bekomme, das entgegennehme und hinterher kommt das als Falschgeld raus - bin ich dann einfach 50€ ärmer?

    • DerGottesknecht
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      4 months ago

      Ja, ab dem Moment wo es als Falschgeld bekannt wird ist es wertlos und muss vernichtet/abgegeben werden. Wenn man damit dann wieder besseres wissen versucht zu bezahlen macht man sich strafbar.

    • Der aus AuxOPM
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      4 months ago

      und hast ne Anzeige an der Backe, wenn ich mich nicht falsch erinnere.

      • Onomatopoetikum
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        4 months ago

        Das fände ich richtig affig. Ich hab währenddessen Wikipedia konsultiert:

        Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse, dem Tatbestandsirrtum (ignorantia facti), schließt ein Verbotsirrtum die Schuld eines Täters aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war, geregelt in (§ 17 StGB). Der Grundsatz gehört zur Dogmatik der Irrtumslehre sowohl im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 16 f. StGB und § 11 OWiG). Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Unkenntnis der Tatsachen eine Entschuldigung sein kann, nicht aber die Unkenntnis des Gesetzes.

        Klingt für mich jetzt erstmal danach, als könnte es dann zumindest nicht zur Verurteilung kommen