Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
Das erstaunlichste an der Sache ist, dass Sony in Dresden geklagt hat, statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.
Das erstaunlichste an der Sache ist, dass Sony in Dresden geklagt hat, statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.
Haben sie schon. Ich such gleich die Quelle.
https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-entscheidet-gegen-Quad9-im-Streit-mit-Sony-6280566.html
Warum das jetzt in Dresden weiter ging verstehe ich auch nicht ganz
Höchste Zeit, hier das Prinzip des fliegenden Gerichtsstands abzuschaffen.