Die Polizeidirektion Osnabrück legte daraufhin Berufung ein, um eine Entfernung der Beamten aus dem Dienst zu erreichen. Darüber entschied nun das OVG.

Schön, dass es auch vernünftige Polizeidirektionen in Deutschland gibt.

Der 3. Senat des Gerichts erläuterte, dass beide Beamte schuldhaft gegen ihre Pflicht verstoßen hätten, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Das Verhalten des 49-Jährigen wiege besonders schwer: Er habe durch den Versand zahlreicher rassistischer und das NS-Regime verharmlosender Inhalte über mehrere Jahre hinweg »den objektiven Anschein einer verfassungsfeindlichen Gesinnung erweckt«. Bei dem 61-jährigen Polizisten sei der Verstoß weniger gravierend, aber dennoch ein Dienstvergehen.

Das Gericht sieht ein »Restvertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit«, dass die Beamten künftig ihren Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen werden. Aus diesem Grund fällt die Strafe nicht härter aus. Die Urteile sind mit der Verkündung rechtskräftig geworden und können nicht mehr angefochten werden.

Schade, dass dann ein Gericht so urteilt. Der “objektive Anschein einer verfassungsfeindlichen Gesinnung” lässt zumindest bei mir kein Restvertrauen, dass dieser Mann noch für den Polizeidienst geeignet wäre.

    • Matombo
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      10
      ·
      2 days ago

      Some of those that work forces!

      Are the same that burn crosses!

      • einkorn
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        4
        ·
        2 days ago

        Some of those that work forces!

        Are the sAME THAT BURN CROSSES!

  • Gloria@sh.itjust.works
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    1
    ·
    2 days ago

    They did a self investigation like a Florida sheriff station

    So you know they won’t be found at fault

    • SalehOP
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      10
      ·
      2 days ago

      In this case the police administration wanted to kick them out, but a court ruled that there is a “remainder of trust by the employer and the general public” despite stating for one of the officers that “he gave the objective impression of an anticonstitutionial political conviction”