Die Polizeidirektion Osnabrück legte daraufhin Berufung ein, um eine Entfernung der Beamten aus dem Dienst zu erreichen. Darüber entschied nun das OVG.

Schön, dass es auch vernünftige Polizeidirektionen in Deutschland gibt.

Der 3. Senat des Gerichts erläuterte, dass beide Beamte schuldhaft gegen ihre Pflicht verstoßen hätten, für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Das Verhalten des 49-Jährigen wiege besonders schwer: Er habe durch den Versand zahlreicher rassistischer und das NS-Regime verharmlosender Inhalte über mehrere Jahre hinweg »den objektiven Anschein einer verfassungsfeindlichen Gesinnung erweckt«. Bei dem 61-jährigen Polizisten sei der Verstoß weniger gravierend, aber dennoch ein Dienstvergehen.

Das Gericht sieht ein »Restvertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit«, dass die Beamten künftig ihren Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen werden. Aus diesem Grund fällt die Strafe nicht härter aus. Die Urteile sind mit der Verkündung rechtskräftig geworden und können nicht mehr angefochten werden.

Schade, dass dann ein Gericht so urteilt. Der “objektive Anschein einer verfassungsfeindlichen Gesinnung” lässt zumindest bei mir kein Restvertrauen, dass dieser Mann noch für den Polizeidienst geeignet wäre.