Razzien gegen die Letzte Generation sind laut dem Landgericht München rechtmäßig. Der Zweck der Vereinigung sei auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet.
Das Gericht betonte, dass der gesellschaftliche Diskurs durch illegitime Mittel verletzt werde, wenn eine Gruppierung versuche, sich über die rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen.
Na dann nehmt euch als nächstes mal die Kirchen vor…
Oder die Politiker die immer wieder bewusst Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung wiederholen die bereits von Gerichten als nicht mit der Verfassung vereinbar beurteilt wurden.
Na dann nehmt euch als nächstes mal die Kirchen vor…
Oder die Politiker die immer wieder bewusst Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung wiederholen die bereits von Gerichten als nicht mit der Verfassung vereinbar beurteilt wurden.
Kann man ein Urteil mit solch einer Begründung eigentlich als Präzedenzfall gegen Rechtsextremismus und CDU-Nahe verwenden?