Kleiner Gesetzesvorschlag:
- Das Behindern von Betriebsratgründungen und das aktive Behindern von Betriebsratarbeit ist strafbar. Und zwar mit verpflichtender Gefängnisstrafe für die Verantwortlichen und den Geschäftsführer
- Whistleblower bekommen 2% des globalen Firmenumsatzes als Belohnung
Auf die Weise kann man sicherstellen, dass auch in den obersten Etagen eine gewisse Paranoia herrscht, um genau solche Aktionen zu verhindern.
Da bist du ein paar Jahre zu spät. Denn einen Betriebsrat zu behindern ist in Deutschland nach §119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
Die Strafe ist leider zu gering. Deswegen wie der obige Kommentar sagt mit hwingender Freiheitsstrafe, also mindestens 2 Jahre. Dieses aktuelle Gesetz hält ja niemanden ab.
Tut mir Leid, aber findest du es nicht ein wenig hart? Denn:
- Wie kommst du darauf, dass höhere Androhungen von Haftstrafen dazu führt, dass sich mehr Leute daran halten? Und wie begründest du denn, dass eine Verhinderung des Betriebsrates mindestens 2 Jahre und nicht mind. 5 Jahre haben muss?
- Mindestens zwei Jahre bedeutet in der Rechtssprechung, dass diese nicht auf Bewährung oder durch Geldstrafen ausgesetzt werden darf. Wir sprechen hier explizit von Freiheitsentzug, dem höchsten Strafmaß in unserem Rechtssystem! Kannst du mir begründen, warum diese schwere hier insbesondere greifen muss?
- Eine schwere Körperverletzung kann mit mind. einem Jahr angesetzt werden. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ebenfalls mit mind. einem Jahr. Die Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge kann mind. mit einer Geldstrafe belegt werden. Wie begründest du denn, dass die Verteilung eines Betriebsrates schwerer wiegt als die oben genannten Sachen, wenn ihr schon mind. zwei Jahre fordert?
Sorry, aber für mich hört sich das alles nach pauschalisierenden Stammtisch an, ohne sich mal Gedanken zu machen, was für Konsequenzen irgendwelche Strafmaße haben.
Der Sinn der Forderung ist ja gerade Bewährung oder ähnliches auf die Finger klopfen auszuschließen, weil wir einfach in der Praxis sehen, dass das einzige vor dem Spitzenmanager tatsächlich Bammel haben eine tatsächlich abgesessene Gefängnisstrafe ist. Alles andere wird da ja schlicht unter „Costs of doing business“ eingestuft und ignoriert.
Ich sehe dein Argument mit dem Vergleich zu Körperverletzungsdelikten, weise aber darauf hin, dass es eher unwahrscheinlich sein wird, dass du da soweit am unterem Rand raus kommst, wenn da kein Affekt dabei ist. Gerade die Todesfolge betrifft nur Fälle in denen Dinge sehr dumm gelaufen sind, die so nicht unbedingt absehbar waren, weil du sonst ganz schnell bei Mord oder Totschlag wärst.
Im Gegensatz dazu ist das Unterbinden einer Betriebsratsgründung ein Delikt, bei dem man in fast allen Fällen kaltblütig kalkulierten Vorsatz annehmen musst, der einzig durch Gier begründet wird.
Und da stellt sich halt schon wirklich die Frage, wer moralisch verwerflicher handelt: Der Typ der auf dem Volksfest im Suff, bei einem Streit unüberlegt jemanden ohrfeigt und dabei ohne Vorsatz dem Opfer das Auge permanent verletzt oder Jemand der sich ausrechnet, dass wenn er eine Betriebsratsgründung durch illegale Kündigungen verhindert er seinen Mitarbeitern weniger zahlen und sie zu gefährlichen Handlungen nötigen kann und dadurch 1,7 statt 1,5 Millionen € an Bonus in die eigene Tasche stecken kann, nachdem er 100.000€ Geldstrafe zahlt?
Es geht bei der Strafe eben nicht nur um die direkten Folgen für das Opfer, sondern ganz besonders auch darum, wie verwerflich der Täter gehandelt hat und wie viel Strafe für eine hinreichend erfolgreiche Abschreckung notwendig ist.
Ich sage noch nicht einmal das ich der ursprünglichen Forderung so zustimme, aber ganz so einfach kann man sich ihre Zurückweisung mMn auch nicht machen.
Eins vorweg, ehe hier das einige vielleicht missverstehen: ich bin absolut für die Betriebsratsgründung und es darf auch Konsequenzen (Freiheitsstrafen o.ä. geben) wenn dagegen verstoßen wird.
Und da stellt sich halt schon wirklich die Frage, wer moralisch verwerflicher handelt: Der Typ der auf dem Volksfest im Suff, bei einem Streit unüberlegt jemanden ohrfeigt und dabei ohne Vorsatz dem Opfer das Auge permanent verletzt oder Jemand der sich ausrechnet, dass wenn er eine Betriebsratsgründung durch illegale Kündigungen verhindert er seinen Mitarbeitern weniger zahlen und sie zu gefährlichen Handlungen nötigen kann und dadurch 1,7 statt 1,5 Millionen € an Bonus in die eigene Tasche stecken kann, nachdem er 100.000€ Geldstrafe zahlt?
Du vergleichst hier Vorsatz (des Managers) mit Fahrlässigkeit (deinem Volksfest). Das sind zwei extreme im jeweiligen Ende des Strafmaßes die auch juristisch vollkommen anders bewertet werden. Und auch in der Praxis wird doch derjenige, der “unüberlegt”, “ohne Vorsatz”, “im Suff” jemanden zum erblinden bringt, während der andere “durch Gier”, “zur Nötigung von gefährlichen Handlungen” sich selbst bereichert. Genau DAS ist doch die Definition von “niederen Beweggründen” im Strafrecht und hier wird jeder Richter die Höchststrafe fordern, und sogar noch die Klage “zur Nötigung” als Zusatz zulassen, die sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug schwerer wiegen wird.
Nochmal: wir können gerne über Strafmaße etc. diskutieren, aber hier wird mit pauschalen Werten um sich geworfen, ohne sich den Konsequenzen bewusst zu werden. Und das höhere Strafmaße eben NICHT zu einem Abschreckungseffekt führen, sieht man doch aktuell an Schuhbeck. 1994 verurteilt und bis 2022 weiter gemacht und dann erneut verurteilt, diesmal aber geht er ins Gefängnis.
Die Behinderung von Betriebsratsarbeit betrifft schnell mal 500, 1000 oder im Fall Tesla in Grünheide glaube 12.000 Menschen. Wer in 500 Fällen schwerer Körperverletzung verurteilt wird kommt garantiert nicht ohne eine langjährige Haftstafe davon.
Dein Vergleich hinkt aber ganz gewaltig! Bei der Verhinderung gibt es Betriebsrates ist er nur erstmal temporär verhindert. Nach heutiger Rechtsprechung wird man dafür verurteilt und anschließend schauen Richter und Behörden ganz genau drauf, wenn das nochmal kommt. Da werden Verfahren auch mal verkürzt geführt.
Bei 500-facher, schwerer Körperverletzung ist der Schaden aber schon entstanden. Großer Unterschied. Hier geht es jetzt um einen angemessenes Strafmaß für den entstandenen Schaden.
Du hast nach einem Argument gefragt. Die Zahl der Betroffenen ist ein klares Argument. Dabei geht es ja auch nochmal grundsätzlich darum, das Prinzip der betrieblichen Mitbestimmung zu sabotieren, was über den Einzelfall hinausgeht.
Auch greifst du hier vorweg, indem du die Annahme triffst, dass es nach der temporären Behinderung zur erfolgreichen Betriebsratsarbeit käme. Die Behinderung findet in bestimmten Unternehmen aber langfristig und systematisch statt, eben weil die bestehenden Strafen keine abschreckende Wirkung haben.
Um aber nochmal auf die Zahl 500 als Beispiel zurückzukommen. 2 Jahre Haftstrafe, wovon wahrscheinlich nach der Hälfte der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, entspricht 1,46 Hafttagen pro behinderten Mitarbeiter.
Gehen wir auf die 12.000 bei Tesla in Grünheide, dann sinds selbst bei 5 Jahren Haft gerade mal 3h40min pro behinderten Mitarbeiter.
Da finde ich kaum, dass man von Unverhältnismäßigkeit sprechen kann. Auf schweren Raub (§ 250 StGB) gibts auch nicht unter drei Jahren, selbst wenn nur mit Gewalt gedroht wurde, ohne das es tatsächlich zur Anwendung von Gewalt kam. So könnte man sich jetzt durchs Strafrecht pflücken und jedes Strafmaß als willkürlich abkarten.
schon irgendwie ziemlich billiges click bait. es geht hier darum dass Tesla das Anbringen von sticken im Werk verbietet, was ihr gutes Recht ist. mit Union busting hat das nichts zu tun.
Sie drohen mit bewusst völlig überzogenen Sanktionen. Sanktionen, die vor Gericht niemals Bestand haben würden, aber sowas schüchtert natürlich erstmal ein. Einschüchterung, die selbstverständlich eine Art von Unionbusting ist.
Das wäre ein valides Argument wenn das gegen das sie vorgehen legal wäre. der Zweck heiligt nicht die Mittel, und ihre Drohung richtet sich nicht gegen die Gewerkschaft sondern gegen das illegale bekleben von Betriebseigentum.
Oh nein, diese iLLeGALeN STicKeR! Hilfe! Mein Betrieb wird terrorisiert und gestört! /s
Oh nein, diese bloeden gesetze! Meine Gewerkschaft wird gebustet mit diesen teuflischen Methoden des Rechtstaats!
Na, ob die bei ihren Toiletten auf die Sauberkeit und Hygiene genau so einen Wert drauf legen wie auf die Unbestickerhaftkeit ihrer Wände?
Abgesehen davon: Gesetz = immer gut?
du kannst noch so oft “der Zweck heiligt die Mittel” sagen, das macht es nicht besser ;)
Das habe ich keiner Weise gesagt. Mir ging es darum die Gesetze zu hinterfragen bzw. insbesondere in so einem sensiblen Kontext wie der Gewerkschaftsbildung hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit zu reevaluieren.
Das Argument unterstreicht, worum es Tesla geht. Denen ist es in der Realität scheiß egal, ob da jemand ein paar Aufkleber an die Wand klebt. Denen geht es darum, Leute einzuschüchtern, die auf diese (ja, nicht legale) Weise Werbung für Gewerkschaften zu machen. Und das ist dann eben der Punkt. Tesla versucht Werbung für Gewerkschaften so gut zu unterdrücken wie es geht. Ist das legal? Ja. Zeigt aber den Geist dieser Firma und deswegen halte ich die Aufregung für gerechtfertigt.
das ist Spekulation, woher weißt du das sie nicht dagegen vorgehen würden wenn jemand haufenweise baden Württemberg Sticker im Werk an die Wände kleben würde?
Tesla ist nicht verpflichtet illegale Werbung zuzulassen. nur weil sie dieses Recht durchsetzen und davon profitieren macht es das nicht zum Union busting. unterdrücken sie denn die legale Werbung der Gewerkschaft? das wäre nämlich der tatsächliche Skandal, und kein Sommerloch clickbait wie das hier…
Schau, Du redest immer noch gegen Argumente, die ich gar nicht vorgebracht habe. Ja, Teala muss illegale Werbung nicht zulassen - das hat auch niemand gefordert. Welche Attribute es aber hier offensichtlich zum Unionbusting machen? Der Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Inhalt und die Höhe der angedrohten Sanktionen, die sich im Einschüchterungsbereich befinden. Alles, weil Tesla soviel Wert auf Sauberkeit legt? Das glaubst Du wohl selber auch nicht. Und klar kannst dich jetzt bewusst dumm stellen und sagen, dass man das Tesla nicht beweisen kann. Aber ich persönlich würde mich nicht von so einem Konzern verarschen lassen.
welche Strafen sind denn für wiederholte beklebungen ohne Gewerkschaftshintergrund üblich? und was hat es mit verarschen zu tun, wenn illegale Werbung verboten wird?
Mittlerweile glaube ich einfach nur noch, dass Du ein gewöhnlicher Troll bist.
Also die Werksleitung droht laut dem Artikel aber nicht nur bei anbringen, sondern auch bei verteilen der Aufkleber mit disziplinarischen Maßnahmen bis zu fristloser Kündigung. Insofern ist das schon Union Busting, wenn es nach der Definition von aktion ./. arbeitsunrecht geht:
Union Busting ist die gezielte Anwendung und modulare Kombination von Praktiken, um arbeitgeber-unabhängige Organisierung und Interessenvertretung in einem Betrieb, einer Branche oder einem Staat zu unterbinden, auszuhebeln oder im Entstehen zu be- und verhindern.
Union Busting wird sowohl betrieben, um den erreichten Status quo an Kollektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen, wie auch, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten möglichst im Keim zu ersticken.
Dazu gehören sehr häufig Maßnahmen gegen einzelne Meinungsführer aus der Belegschaft, insbesondere Mitglieder von Vertretungsorganen oder Gewerkschaften, mit dem Ziel, diese zu diskreditieren, zu isolieren, zu entlassen.
Insofern wird das Kind schlicht beim Namen genannt. Zudem würde der Begriff nur von einigen verwendet.
wo soll das bitte gewesen sein? hier das Zitat der Werksleitung: Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.
Die Werksleitung verschickte kurz nach der Aktion eine Mitteilung an die Belegschaft, in der sie Angestellten mit disziplinarischen Maßnahmen bis zu fristloser Kündigung droht, wenn sie weiter Aufkleber verteilen.
So haben Tesla-Mitarbeiter mit Gewerkschaftszugehörigkeit Ende Juli provokante Aufkleber in der Fabrik verteilt und an Wänden angebracht. […] Die Werksleitung fühlte sich davon offenbar provoziert […]
Und es ist nicht das erste Mal, dass die Fabrik-Chefs der Belegschaft im Zusammenhang mit dem Wahlkampf und der IG Metall mit fristlosen Kündigungen droht. Ende Juni hatten die Gewerkschafter Flugblätter verteilt und so für genauso hohe Löhne wie bei Mercedes, Volkswagen und anderen großen Autobauern geworben.
Oben Zitate aus dem Artikel. Hervorhebungen von mir.
Für mich liest sich das so, dass die Werksleitung sich alleine vom verteilen von Aufklebern und Flugblättern provoziert fühlt. Und das ist weder Malerei, Kritzelei noch eine Schmiererei. Außerdem darf im Kollegium über Gehalt gesprochen werden. Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dazu: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 (Aktenzeichen 2 Sa 183/09).
Angebrachte Aufkleber sind dann noch einmal ein Thema für sich.
Genau das kritisiere ich ja, der Artikel gibt die Nachricht der Werksleitung falsch wieder. Diese hatte gesagt: “Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.”
Da steht nichts von verteilen sondern von bekleben. Was uebrigens vom befragten Arbeitsrechtler auch als unzulaessig eingeordnet wird: “Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln”
Der Artikel wurde ja erst kürzlich veröffentlicht, die neueren Ereignisse sind offenbar noch nicht allzu lange her. Ohne das weitere, nachvollziehbare Informationen zum Thema auftauchen bleibt das ganze noch ziemlich undurchsichtig. Mal schauen, was und wie außerhalb von Axel Springer Medien berichtet wird.
Hast du das Zitat nicht gelesen? Da steht wörtlich “Aufkleber jeder Art”
wo steht da was von verteilen? Es wird explizit von beklebungen gesprochen.
Nein, es wird eben nicht explizit von Bekleben gesprochen. Es wird “grundsätzlich” über Aufkleber “jeder Art” gesprochen. Sie müssen demnach nirgends angeklebt sein, sondern können auch im Pausenraum auf dem Tisch zum Mitnehmen verteilt liegen - zack Kündigung.
“Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen” sollte wohl fuer den Kontext ausreichend sein, den Rest hast du erfunden.
Dass das Anbringen von Stickern genau dann verboten wird, wenn Betriebsratwahlen anstehen, ist also kompletter Zufall?
Was hat das damit zu tun das es ihr gutes Recht ist Beklebungen von Betriebseigentum zu verbieten? Solange sie die Mitarbeiter nicht an legalen Wegen der Wahlwerbung hindern sehe ich hier kein Problem, du?
?? Selbstverständlich sehe ich ein Problem darin, wenn Konzerne Werbung für Gewerkschaften mit Kündigung belohnen. Welchen Schuss muss man nicht gehört haben, um jede asoziale Aktion, die nicht verboten ist, gut zu heißen und das kritische Berichten darüber als “Click bait” abzutun?
Welchen Schuss muss man nicht gehoert haben um zu denken das man das Recht hat beliebiges fremdes Eigentum zu bekleben nur weil einem das Thema gefaellt? Ich zitiere mal den Arbeitsrechtler aus dem Artikel: “Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln”
Glaubst denn wirklich, dass Tesla sich ausgerechnet jetzt besondere Sorgen um die Sauberkeit ihrer Werke macht, oder denkst Du nicht eher, dass es sich hier nochmal um ein Mittel handelt, kurz vor der Betriebsratswahl nochmal jede Art von Gewerkschaftswerbung zu unterdrücken?
Es geht doch nicht darum, ob man bekleben darf oder nicht, sondern um die Intention von Tesla, für dieses Bekleben gerade jetzt extremste Maßnahmen anzudrohen.
tja, und hier ist wieder dein Denkfehler: sie unterdrücken nicht “jede Art”, sondern nur illegale Arten von Werbung. das ist ihr gutes Recht.
Genau und zufällig kommt diese Ankündigung mit vollkommen überzogenen und rechtlich nicht angemessenen (Also einschüchternden) Sanktionen genau zu dem Zeitpunkt, wo es im Raum steht, dass Werbung für Gewerkschaften gemacht werden würde. Wie gesagt, ich sage nicht, dass Tesla es nicht verbieten darf, Aufkleber zu kleben. Ich sage, wer wirklich glaubt, es ginge Tesla um Sauberkeit und nicht um Unionbusting muss schon sehr sehr naiv sein.
Magnetische Sticker. Und im Artikel steht auch, dass dies wohl legal wäre.
Nein, in dem Artikel steht eindeutig das es nicht legal ist:
Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln, sagt Croset. Rechtlich zulässig wären in diesem Fall Abmahnungen, eine fristlose Kündigung aber unwirksam, so Croset.
Find ich toll das so ein US-Konzern mal mitbekommt wie Deutschland so tickt. Wir sind vielleicht nicht so hart wie Frankreich aber unsere Gewerkschaften machen auch was
Wenn Tesla tatsächlich den Betriebsrat kontrolliert könnte das funktionieren. Auch könnte man damit kritische Stimmen an der Wahlbeteiligung hindern. Hoffe die Gerichte sehen das und gehen dementsprechend hart vor