„Unsere Gesundheit ist wichtiger als die nächste Milliarde von Elon!“ - solche Sprüche klebten im Werk in Grünheide, Absender die IG Metall. Die Werks-Chefs drohen jetzt.
wo soll das bitte gewesen sein? hier das Zitat der Werksleitung: Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.
Nein, es wird eben nicht explizit von Bekleben gesprochen. Es wird “grundsätzlich” über Aufkleber “jeder Art” gesprochen. Sie müssen demnach nirgends angeklebt sein, sondern können auch im Pausenraum auf dem Tisch zum Mitnehmen verteilt liegen - zack Kündigung.
“Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen” sollte wohl fuer den Kontext ausreichend sein, den Rest hast du erfunden.
Die Werksleitung verschickte kurz nach der Aktion eine Mitteilung an die Belegschaft, in der sie Angestellten mit disziplinarischen Maßnahmen bis zu fristloser Kündigung droht, wenn sie weiter Aufkleber verteilen.
So haben Tesla-Mitarbeiter mit Gewerkschaftszugehörigkeit Ende Juli provokante Aufkleber in der Fabrik verteilt und an Wänden angebracht. […] Die Werksleitung fühlte sich davon offenbar provoziert […]
Und es ist nicht das erste Mal, dass die Fabrik-Chefs der Belegschaft im Zusammenhang mit dem Wahlkampf und der IG Metall mit fristlosen Kündigungen droht. Ende Juni hatten die Gewerkschafter Flugblätter verteilt und so für genauso hohe Löhne wie bei Mercedes, Volkswagen und anderen großen Autobauern geworben.
Oben Zitate aus dem Artikel. Hervorhebungen von mir.
Für mich liest sich das so, dass die Werksleitung sich alleine vom verteilen von Aufklebern und Flugblättern provoziert fühlt. Und das ist weder Malerei, Kritzelei noch eine Schmiererei. Außerdem darf im Kollegium über Gehalt gesprochen werden. Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dazu: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 (Aktenzeichen 2 Sa 183/09).
Angebrachte Aufkleber sind dann noch einmal ein Thema für sich.
Genau das kritisiere ich ja, der Artikel gibt die Nachricht der Werksleitung falsch wieder. Diese hatte gesagt: “Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.”
Da steht nichts von verteilen sondern von bekleben. Was uebrigens vom befragten Arbeitsrechtler auch als unzulaessig eingeordnet wird:
“Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln”
Der Artikel wurde ja erst kürzlich veröffentlicht, die neueren Ereignisse sind offenbar noch nicht allzu lange her. Ohne das weitere, nachvollziehbare Informationen zum Thema auftauchen bleibt das ganze noch ziemlich undurchsichtig. Mal schauen, was und wie außerhalb von Axel Springer Medien berichtet wird.
wo soll das bitte gewesen sein? hier das Zitat der Werksleitung: Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.
Hast du das Zitat nicht gelesen? Da steht wörtlich “Aufkleber jeder Art”
wo steht da was von verteilen? Es wird explizit von beklebungen gesprochen.
Nein, es wird eben nicht explizit von Bekleben gesprochen. Es wird “grundsätzlich” über Aufkleber “jeder Art” gesprochen. Sie müssen demnach nirgends angeklebt sein, sondern können auch im Pausenraum auf dem Tisch zum Mitnehmen verteilt liegen - zack Kündigung.
“Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen” sollte wohl fuer den Kontext ausreichend sein, den Rest hast du erfunden.
Oben Zitate aus dem Artikel. Hervorhebungen von mir.
Für mich liest sich das so, dass die Werksleitung sich alleine vom verteilen von Aufklebern und Flugblättern provoziert fühlt. Und das ist weder Malerei, Kritzelei noch eine Schmiererei. Außerdem darf im Kollegium über Gehalt gesprochen werden. Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dazu: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 (Aktenzeichen 2 Sa 183/09).
Angebrachte Aufkleber sind dann noch einmal ein Thema für sich.
Genau das kritisiere ich ja, der Artikel gibt die Nachricht der Werksleitung falsch wieder. Diese hatte gesagt: “Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.”
Da steht nichts von verteilen sondern von bekleben. Was uebrigens vom befragten Arbeitsrechtler auch als unzulaessig eingeordnet wird: “Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln”
Der Artikel wurde ja erst kürzlich veröffentlicht, die neueren Ereignisse sind offenbar noch nicht allzu lange her. Ohne das weitere, nachvollziehbare Informationen zum Thema auftauchen bleibt das ganze noch ziemlich undurchsichtig. Mal schauen, was und wie außerhalb von Axel Springer Medien berichtet wird.