• aard@kyu.de
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    8 months ago

    Da wird sich im Vorfeld auch nicht viel machen lassen - das wird sich immer begruenden lassen. Aendern wuerde sich eher was wenn ein gekuendigter Mieter spaeter einfach pruefen lassen kann ob die Wohnung jetzt wirklich im Eigenbedarf genutzt wird - und Verstoesse hier so teuer werden dass es sich nicht lohnt das zu riskieren.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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      8 months ago

      Dieses.

      Es gibt zwar entsprechende Strafen, diese Fallen abe rnoch zu gering aus, und es fehlt am Mechanismus um es einfach überprüfen zu können. Das gleiche Problem ist bei unzulässig überhöhten Mieten bei Vertragsabschluss oder bei Mieterhöhungen. Das “Schlimmste” was dem Vermieter droht, ist die Differenz zurückzahlen zu müssen, und dazu vlt. noch ein paar hundert Euro Gerichtskosten zu zahlen.

      Selbst wenn sich also jeder Zweite Mieter wehrt, macht man damit ein absolutes Gewinngeschäft. Derartige Verstöße müssten mMn. in einem Register landen, und ab dem 3. Verstoß sollte jeder weitere Verstoß neben den zivilrechtlichen Ansprüchen als Ordnungswidrigkeit geahndet, und ab dem 10. Verstoß als Straftat geahndet werden.

      Im Fall eines falsch behaupteten Eigenbedarfs sollte schon von Anfang an eine Straftat vorliegen.