Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in Deutschland steigt. Das berichten Anwälte und Mietervereine. Vor Gericht haben betroffene Mieterinnen und Mieter offenbar kaum Chancen. Von Annette Zinkant und Susanna Zdrzalek.
Es gibt zwar entsprechende Strafen, diese Fallen abe rnoch zu gering aus, und es fehlt am Mechanismus um es einfach überprüfen zu können. Das gleiche Problem ist bei unzulässig überhöhten Mieten bei Vertragsabschluss oder bei Mieterhöhungen. Das “Schlimmste” was dem Vermieter droht, ist die Differenz zurückzahlen zu müssen, und dazu vlt. noch ein paar hundert Euro Gerichtskosten zu zahlen.
Selbst wenn sich also jeder Zweite Mieter wehrt, macht man damit ein absolutes Gewinngeschäft. Derartige Verstöße müssten mMn. in einem Register landen, und ab dem 3. Verstoß sollte jeder weitere Verstoß neben den zivilrechtlichen Ansprüchen als Ordnungswidrigkeit geahndet, und ab dem 10. Verstoß als Straftat geahndet werden.
Im Fall eines falsch behaupteten Eigenbedarfs sollte schon von Anfang an eine Straftat vorliegen.
Dieses.
Es gibt zwar entsprechende Strafen, diese Fallen abe rnoch zu gering aus, und es fehlt am Mechanismus um es einfach überprüfen zu können. Das gleiche Problem ist bei unzulässig überhöhten Mieten bei Vertragsabschluss oder bei Mieterhöhungen. Das “Schlimmste” was dem Vermieter droht, ist die Differenz zurückzahlen zu müssen, und dazu vlt. noch ein paar hundert Euro Gerichtskosten zu zahlen.
Selbst wenn sich also jeder Zweite Mieter wehrt, macht man damit ein absolutes Gewinngeschäft. Derartige Verstöße müssten mMn. in einem Register landen, und ab dem 3. Verstoß sollte jeder weitere Verstoß neben den zivilrechtlichen Ansprüchen als Ordnungswidrigkeit geahndet, und ab dem 10. Verstoß als Straftat geahndet werden.
Im Fall eines falsch behaupteten Eigenbedarfs sollte schon von Anfang an eine Straftat vorliegen.