Technischer Fortschritt: Wie in anderen europäischen Städten könnte es bald auch in deutschen Innenstädten Videokontrollen im öffentlichen Parkraum geben. Laut Medienberichten wollen die Länder, dass die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz dafür ändert.
Das kann man so sehen, allerdings dürfte bei der Parkraum-Überwachung deutlich weniger unbescholtene Bürger betroffen sein, einerseits weil man deren Kennzeichnen gar nicht erst erfassen muss wenn sie legitim auf Dauerparkplätzen parken (und nur sehr kurzzeitig bei zeitlich begrenzten), andererseits weil beim Parken ein sehr viel höherer Prozentsatz sich regelwidrig verhält. Zudem dürfte die Korrelation aus Parkplatz und Aufenthaltsort vor allem bei öffentlichen Parkplätzen nicht so hoch sein dass man genaue Bewegungsprofile erstellen kann, jedenfalls nicht so genau wie aktuell schon über z.B. Handydaten möglich ist.
Danke, geh ich mal drauf ein. Die offensichtliche Gemeinsamkeit, die du vermutlich meinst: Beides ist Überwachung.
Der Unterschied liegt darin, was überwacht wird, und wie.
In der Öffentlichkeit geparkte Autos sind, naja, in der Öffentlichkeit. Es besteht unmittelbar erkenntlich ein öffentliches Interesse, dass das in gewissen Grenzen passiert. Zum Beispiel aus Fairness gegenüber anderen, oder aus Sicherheitsgründen. Die Durchführung der Überwachung ist hier genau so invasiv, wie ein Spaziergänger, der an deiner Karre vorbeiläuft. Mir fällt auch gerade schwer einen Gedanken zu konstruieren, wonach die Frage, wie ich mein Auto parke, irgendwas mit meiner Privatsphäre, meinen Persönlichkeitsrechten oder Ähnlichem zu tun hätte.
Darum geht es aber bei Chatkontrolle, Überwachung von privater Kommunikation. Überwachung von nicht-öffentlichen, privaten Inhalten. Unter Einschränkung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Es ist ein nicht-alltäglicher Vorgang, diese Überwachung kann nicht beim üblichen Vorbeispazieren geschehen. Die Überwachung ist invasiv, und reißt Sicherheitslücken auf, die ohne Überwachung nicht da gewesen wären, die von Dritten ausgenutzt werden können. Allein durch die Überwachung, selbst wenn nichts zu beanstanden ist, entstehen Schäden.
Mir fällt auch gerade schwer einen Gedanken zu konstruieren, wonach die Frage, wie ich mein Auto parke, irgendwas mit meiner Privatsphäre, meinen Persönlichkeitsrechten oder Ähnlichem zu tun hätte
Es geht dabei ja nicht allein um das Falschparken. Durch eine derartige flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums wäre das Fundament für das Erstellen von Bewegungsprofilen gegeben. Klar wird erst behauptet, die Daten wären nur zur Auswertung von Parkverstößen aber ein paar Monate später kommt dann die nächste Gesetzesvorlage um die Positionen der Fahrzeuge dauerhaft zu speichern. Zum Schutz der Kinder natürlich - oder vielleicht um zu sehen, wer sich im Umfeld eines Verbrechens aufgehalten hat.
Um den Sprung zur Chatkontrolle zu schaffen: Klar, in der Öffentlichkeit kann dir in der Bahn auch jeder auf deinen Handybildschirm glotzen und deinen Chat mitlesen. Aber automatisiert ist es eben etwas, das nicht nur massive Sicherheitslücken und Eingriffe in die Privatsphäre zur Folge hat, sondern auch ein enormes Missbrauchspotential schafft.
Naja, für Bewegungsprofile muss man schon extra Datenbanken etc anlegen.
Das kann man weiter einfach nicht tun.
Wo ein Trog ist da kommen die Schweine. Die Datenbank muss zumindest lokal ja schonmal gegeben sein, sonst funktioniert das ganze nicht. Da ist es dann nur noch ein kleiner Schritt das zusammen zu führen.
Die Datenbank muss zumindest lokal ja schonmal gegeben sein
Die muss allerdings streng genommen nur Falschparker und solche die es werden wenn sie zeitliche Beschränkungen nicht einhalten umfassen. Wichtig wäre also, hier direkt bei der Umsetzung auf minimale Datenerhebung zu bestehen.
Sind die Bilder erst mal aufgezeichnet kann dir jeder Programmierer eine library einbinden, die Nummernschilder erkennt, diese mit Geodaten koppeln und in eine Datenbank ablegt. Aus rechtlichen Gründen wird das garantiert sowieso schon gemacht.
Ordnung im Straßenverkehr schaffen? Da fehlt mir der Bezug zur Person und persönlichen Lebensführung, sofern man sich nicht darüber definiert, sein Auto sonstwo abzustellen.
Hot Take: Es ist beides “Big Brother”
Das kann man so sehen, allerdings dürfte bei der Parkraum-Überwachung deutlich weniger unbescholtene Bürger betroffen sein, einerseits weil man deren Kennzeichnen gar nicht erst erfassen muss wenn sie legitim auf Dauerparkplätzen parken (und nur sehr kurzzeitig bei zeitlich begrenzten), andererseits weil beim Parken ein sehr viel höherer Prozentsatz sich regelwidrig verhält. Zudem dürfte die Korrelation aus Parkplatz und Aufenthaltsort vor allem bei öffentlichen Parkplätzen nicht so hoch sein dass man genaue Bewegungsprofile erstellen kann, jedenfalls nicht so genau wie aktuell schon über z.B. Handydaten möglich ist.
Danke, geh ich mal drauf ein. Die offensichtliche Gemeinsamkeit, die du vermutlich meinst: Beides ist Überwachung.
Der Unterschied liegt darin, was überwacht wird, und wie.
In der Öffentlichkeit geparkte Autos sind, naja, in der Öffentlichkeit. Es besteht unmittelbar erkenntlich ein öffentliches Interesse, dass das in gewissen Grenzen passiert. Zum Beispiel aus Fairness gegenüber anderen, oder aus Sicherheitsgründen. Die Durchführung der Überwachung ist hier genau so invasiv, wie ein Spaziergänger, der an deiner Karre vorbeiläuft. Mir fällt auch gerade schwer einen Gedanken zu konstruieren, wonach die Frage, wie ich mein Auto parke, irgendwas mit meiner Privatsphäre, meinen Persönlichkeitsrechten oder Ähnlichem zu tun hätte.
Darum geht es aber bei Chatkontrolle, Überwachung von privater Kommunikation. Überwachung von nicht-öffentlichen, privaten Inhalten. Unter Einschränkung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Es ist ein nicht-alltäglicher Vorgang, diese Überwachung kann nicht beim üblichen Vorbeispazieren geschehen. Die Überwachung ist invasiv, und reißt Sicherheitslücken auf, die ohne Überwachung nicht da gewesen wären, die von Dritten ausgenutzt werden können. Allein durch die Überwachung, selbst wenn nichts zu beanstanden ist, entstehen Schäden.
Es geht dabei ja nicht allein um das Falschparken. Durch eine derartige flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums wäre das Fundament für das Erstellen von Bewegungsprofilen gegeben. Klar wird erst behauptet, die Daten wären nur zur Auswertung von Parkverstößen aber ein paar Monate später kommt dann die nächste Gesetzesvorlage um die Positionen der Fahrzeuge dauerhaft zu speichern. Zum Schutz der Kinder natürlich - oder vielleicht um zu sehen, wer sich im Umfeld eines Verbrechens aufgehalten hat.
Um den Sprung zur Chatkontrolle zu schaffen: Klar, in der Öffentlichkeit kann dir in der Bahn auch jeder auf deinen Handybildschirm glotzen und deinen Chat mitlesen. Aber automatisiert ist es eben etwas, das nicht nur massive Sicherheitslücken und Eingriffe in die Privatsphäre zur Folge hat, sondern auch ein enormes Missbrauchspotential schafft.
Oh, sehr gut. Da bin ich froh, den knappen hot take nicht ignoriert zu haben. Da war ich tatsächlich naiv.
Ja, deine Sorgen finde ich nachvollziehbar und berechtigt.
Danke - Freut mich zu hören, dass ich da nicht alleine bin :D
Naja, für Bewegungsprofile muss man schon extra Datenbanken etc anlegen.
Das kann man weiter einfach nicht tun.
Spekulationen dass man das dann doch tun könnte würde ich als Slippery Slope fallacy abtun.
Wo ein Trog ist da kommen die Schweine. Die Datenbank muss zumindest lokal ja schonmal gegeben sein, sonst funktioniert das ganze nicht. Da ist es dann nur noch ein kleiner Schritt das zusammen zu führen.
Die muss allerdings streng genommen nur Falschparker und solche die es werden wenn sie zeitliche Beschränkungen nicht einhalten umfassen. Wichtig wäre also, hier direkt bei der Umsetzung auf minimale Datenerhebung zu bestehen.
Sind die Bilder erst mal aufgezeichnet kann dir jeder Programmierer eine library einbinden, die Nummernschilder erkennt, diese mit Geodaten koppeln und in eine Datenbank ablegt. Aus rechtlichen Gründen wird das garantiert sowieso schon gemacht.
Jobangebote gerne per PM. MfG
Ja, kann. Ob er darf ist doch die Frage. Das wäre dann der Punkt wo man das dürfen untersagen sollte, nicht beim Parkzettel schreiben.
Welche rechtlichen Gründe sollen das sein?
Wer macht das schon, der Staat?
Kann das ohne explizite Einwilligung DSGVO konform sein?
Für Parkplatzüberwachung mit kontaktlosem Bezahlsystem wird das auch schon eingesetzt auf privaten Parkplätzen.
Ordnung im Straßenverkehr schaffen? Da fehlt mir der Bezug zur Person und persönlichen Lebensführung, sofern man sich nicht darüber definiert, sein Auto sonstwo abzustellen.