Bevor jemand fragt: der Teil mit dem Berufsverbot für die LG bezieht sich auf Lisa Poettinger, eine angehende Lehrerin aus Bayern, die aufgrund ihres Aktivismus mit der Letzten Generation nicht zum Referendariat zugelassen wird. Da das Referendariat Voraussetzung ist, um Lehrer*in zu werden, kommt das einem Berufsverbot gleich.

  • killingspark
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    3 days ago

    Naja es scheint schon einen unterschied zu machen in welche Richtung der Extremismus geht bei der Entscheidung ob jemand jetzt geeignet ist für den öd. Bzw ab wann etwas extremistisch ist. Und übrigens auch ab wann Straftaten mit einem gewissen Nachdruck verfolgt werden.

    Man denke mal an die Deutschland den deutschen Atzen auf Sylt. Das war keine Straftat weil da der Aufzug gefehlt hat.

    Hitlergruß: ja Rechte Parolen: ja Aufmarsch: nein

    Reicht nicht für Volksverhetzung

    Aber was im linken Umfeld teilweise für scheiss als straftat verfolgt wird ist einfach lächerlich

    • Quittenbrot
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      3 days ago

      Gebe ich dir grundsätzlich Recht. Ich würde nur bei dem Vergleich Sylt/Poettinger anmerken, dass es in einem Fall um eine bewusst politische Person geht, die bewusst bspw in diesen Gruppierungen Mitglied war und aktiv ihre Meinungen vertritt. Die Sylt-Heinis hingegen konnten sich darauf berufen, dass sie ja eigentlich unpolitisch sind und das alles ja nur besoffener “Spaß” war. Ich halte es zwar nicht für Spaß, aber ein Gericht ist da natürlich eher bereit, einen “Ausrutscher” zuzugestehen als bei jemandem, der jahrelang bewusst politisch aktiv war.