Mit einer Gesetzesänderung 2017 schützte der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Die Regelungen zur sogenannten Störerhaftung gelten nun im Digital Services Act weiter. Aber es gibt auch Haken, etwa bei Urheberrechtsverletzungen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Also würde die tatsächliche Rechtslage irgendeinen Einfluss auf die deutsche Abmahnungsmafia haben, deren Geschäftsmodell darauf beruht, dass es mich mehr kostet, mein Recht durchzusetzen, als das quasi-Schutzgeld zu bezahlen.