Ich bin hier ein Stück weit zwiegespalten. Auf der einen Seite handelt es sich um Eltern welche niemals in einer Absicht gehandelt haben dad Kind zu töten. Andererseits sehe ich es aber auch so, dass hier ganz klar die Sorgfaltspflicht in einem sehr großen Maß verletzt wurde, was direkt zu dem Tot geführt hat. Der Mensch in mir sagt, dass die Eltern bereits genug gestraft sind, der Jurist sagt ganz klar, dass der Glaube an eine bessere Welt nicht vor Strafe schützt.
Ich weiß nicht ob ich die Entscheidung des Gerichts gut finde.
der Jurist sagt ganz klar, dass der Glaube an eine bessere Welt nicht vor Strafe schützt.
§ 60 Abs 1 StGB: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“
Der Grund warum hier nichts weiter verhängt wurde ist dass das deutsche Strafrecht anerkennt, dass die Folgen einer Tat in manchen Fällen Strafe genug sein können und das Gericht das in diesem Fall als gegeben ansieht. Was nachvollziehbar ist. Der Sinn einer Strafe besteht aus Resozialisierung des Täters, Abschreckung, und gegebenenfalls Schutz der Allgemeinheit. Das ist aber unter diesen Umständen alles nicht mehr nötig: Die Eltern empfinden ja scheinbar große Reue, wer sich vom potentiellen Tod des eigenen Kindes nicht abschrecken lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen, und Schutz der Allgemeinheit ist hier auch nicht wirklich anwendbar, weil es um fahrlässige Vernachlässigung von Schutzbefohlenen, nicht um vorsätzliche Verbrechen gegen dritte geht.
Insofern stellt sich ja die Frage: Was würde eine Strafe erreichen? Wer keine gute Antwort darauf hat, sollte sich der Entscheidung des Gerichts anschließen.
Im Übrigen weiße ich auch darauf hin, dass ich auch der Zeit bei Gerichtsthemen nicht wirklich vertraue, das Urteil aber leider nicht öffentlich verfügbar zu sein scheint.
Ja, die Eltern hätten sich hier um Hilfe bemühen müssen, wenn es anders nicht geht. Psychologen oder am Ende mindestens ins Krankenhaus. 19kg für eine 16 Jährige, unglaublich.
Vor allem spätestens an dem Punkt wo sie selber nicht mehr laufen konnte und es nicht mal mehr aufs Klo geschafft hat hätte eingeschnitten werden müssen.
Ich bin hier ein Stück weit zwiegespalten. Auf der einen Seite handelt es sich um Eltern welche niemals in einer Absicht gehandelt haben dad Kind zu töten. Andererseits sehe ich es aber auch so, dass hier ganz klar die Sorgfaltspflicht in einem sehr großen Maß verletzt wurde, was direkt zu dem Tot geführt hat. Der Mensch in mir sagt, dass die Eltern bereits genug gestraft sind, der Jurist sagt ganz klar, dass der Glaube an eine bessere Welt nicht vor Strafe schützt.
Ich weiß nicht ob ich die Entscheidung des Gerichts gut finde.
§ 60 Abs 1 StGB: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“
Der Grund warum hier nichts weiter verhängt wurde ist dass das deutsche Strafrecht anerkennt, dass die Folgen einer Tat in manchen Fällen Strafe genug sein können und das Gericht das in diesem Fall als gegeben ansieht. Was nachvollziehbar ist. Der Sinn einer Strafe besteht aus Resozialisierung des Täters, Abschreckung, und gegebenenfalls Schutz der Allgemeinheit. Das ist aber unter diesen Umständen alles nicht mehr nötig: Die Eltern empfinden ja scheinbar große Reue, wer sich vom potentiellen Tod des eigenen Kindes nicht abschrecken lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen, und Schutz der Allgemeinheit ist hier auch nicht wirklich anwendbar, weil es um fahrlässige Vernachlässigung von Schutzbefohlenen, nicht um vorsätzliche Verbrechen gegen dritte geht.
Insofern stellt sich ja die Frage: Was würde eine Strafe erreichen? Wer keine gute Antwort darauf hat, sollte sich der Entscheidung des Gerichts anschließen.
Im Übrigen weiße ich auch darauf hin, dass ich auch der Zeit bei Gerichtsthemen nicht wirklich vertraue, das Urteil aber leider nicht öffentlich verfügbar zu sein scheint.
Ah OK, die Sache mit das die Folgen Strafe genug sein können kannte ich noch nicht. Macht auf jeden Fall Sinn.
Warum sagst du dann dass es “ganz klar” so ist wenn du es überhaupt nicht weißt?
Du vermischt hier glaube ich zwei Aussagen. Ich habe ganz klar nur im Bezug auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht verwendet.
Ja, die Eltern hätten sich hier um Hilfe bemühen müssen, wenn es anders nicht geht. Psychologen oder am Ende mindestens ins Krankenhaus. 19kg für eine 16 Jährige, unglaublich.
Vor allem spätestens an dem Punkt wo sie selber nicht mehr laufen konnte und es nicht mal mehr aufs Klo geschafft hat hätte eingeschnitten werden müssen.