• Fiona@discuss.tchncs.de
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    6 days ago

    der Jurist sagt ganz klar, dass der Glaube an eine bessere Welt nicht vor Strafe schützt.

    § 60 Abs 1 StGB: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“

    Der Grund warum hier nichts weiter verhängt wurde ist dass das deutsche Strafrecht anerkennt, dass die Folgen einer Tat in manchen Fällen Strafe genug sein können und das Gericht das in diesem Fall als gegeben ansieht. Was nachvollziehbar ist. Der Sinn einer Strafe besteht aus Resozialisierung des Täters, Abschreckung, und gegebenenfalls Schutz der Allgemeinheit. Das ist aber unter diesen Umständen alles nicht mehr nötig: Die Eltern empfinden ja scheinbar große Reue, wer sich vom potentiellen Tod des eigenen Kindes nicht abschrecken lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen, und Schutz der Allgemeinheit ist hier auch nicht wirklich anwendbar, weil es um fahrlässige Vernachlässigung von Schutzbefohlenen, nicht um vorsätzliche Verbrechen gegen dritte geht.

    Insofern stellt sich ja die Frage: Was würde eine Strafe erreichen? Wer keine gute Antwort darauf hat, sollte sich der Entscheidung des Gerichts anschließen.

    Im Übrigen weiße ich auch darauf hin, dass ich auch der Zeit bei Gerichtsthemen nicht wirklich vertraue, das Urteil aber leider nicht öffentlich verfügbar zu sein scheint.

    • cows_are_underrated
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      6 days ago

      Ah OK, die Sache mit das die Folgen Strafe genug sein können kannte ich noch nicht. Macht auf jeden Fall Sinn.

      • j4yt33
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        6 days ago

        Warum sagst du dann dass es “ganz klar” so ist wenn du es überhaupt nicht weißt?

        • cows_are_underrated
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          6 days ago

          Du vermischt hier glaube ich zwei Aussagen. Ich habe ganz klar nur im Bezug auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht verwendet.