• Saleh
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    1 month ago

    Wieviele Einzelfälle in Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz und Gerichten braucht es noch, bis strukturelle Probleme als solche anerkannt werden?

    Klar, wäre das jetzt der einzige Fall im letzten Jahrzehnt, würde ich deine Ansicht teilen. Aber es ist ein weiterer Fall auf einem Haufen von Fällen, der inzwischen so groß ist, dass er den Kölner Dom verschatten könnte, wenn man ihn daneben stellt.

    • Quittenbrot
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      1 month ago

      Ich habe es in einem anderen Kommentar schon geschrieben: die Richter sagten, dass Fremdenhass als Motiv für diese Tat nicht hinreichend bewiesen werden konnte. Wie juristisch stichhaltig das ist, kann ich nicht beurteilen, du?

      Insofern weiß ich auch nicht, inwiefern man dieses Urteil als einen “Beleg” für irgendetwas pauschales hernehmen kann. Also jenseits des Bauchgefühls.

      Genauso, wie ich nicht denke, dass man Messerangriffe einzelner Flüchtlinge für den “Beleg” für irgendetwas pauschales hernehmen kann. Trotzdem hörst du viel Gekrähe von Rechts, die fragen, wie viele Einzelfälle es denn noch braucht, bis strukturelle Probleme als solche anerkannt werden. Ich jedenfalls möchte mich in den Argumentationsmustern dieser Leute nicht wiederfinden.

      • Saleh
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        1 month ago

        Der Mann ist erwiesen rechtsextrem, hat eine Preppermenge an legalen Waffen und zusätzlich mindestens eine illegale Waffe. Er geht zu jemandes Wohnung und tötet ihn. Anschließend zerlegt er die Leiche und schmeißt sie in einen Fluss.

        Hier einen Deal für ein mildes Urteil zu machen, kann ich mir nur damit erklären, dass Richter und Staatsanwalt mindestens Sympathie für seine politische Einstellung hegen. Der Deal war offensichtlich unnötig, das Richter und Staatsanwaltschaft selbst sagten, dass die Behauptung wenig glaubwürdig ist. Entsprechend kann man das bei der Beweiswürdigung auch berücksichtigen. Ansonsten fällt auf, dass das Urteil auch für “nur Totschlag” ausgesprochen mild ist. Mindeststrafmaß sind 5 Jahre. Da er behauptet Stunden nach einem Streit zu der Wohnung gegangen zu sein, kann hier auch nicht von einer Tat im Affekt gesprochen werden. Wie das Gericht selber sagte, käme auch Mord in Frage.

        Das erinnert sehr stark an den Typen, der einen Tankstellenwärter ermordet hat, weil der ihn gebeten hat, eine Maske zu tragen, während das Coronavorschrift war.

        Also völlig unabhängig davon, ob die erwiesene rechtsextreme Einstellung des Täters, der seine Tat im Anschluss ja sogar noch glorifiziert hat, hier als Tatmerkmal bewiesen werden kann, ist das Urteil auch für “Stunden nach einem Streit die Wohnung suchen, das Opfer mit einer illegalen Schusswaffe erschießen, Leiche zerstückeln und in den Fluss werfen” auffällig niedrig.