• Lemmchen
    link
    fedilink
    arrow-up
    16
    ·
    edit-2
    10 days ago

    Ich nehme mal an, das gefährliche Werkzeug soll dazu dienen Schaden zuzufügen oder einzuschüchtern. In dem Fall greift die Definition bei GHB/GBL tatsächlich nicht. Trotzdem sollte der Einsatz solcher Mittel eine besondere Schwere rechtfertigen.

    • Tiptopit
      link
      fedilink
      arrow-up
      7
      ·
      10 days ago

      Das wäre dann wohl wirklich mal eine Sache, wo man die Gesetze nachschärfen müsste

      • Fiona@discuss.tchncs.de
        link
        fedilink
        arrow-up
        11
        ·
        9 days ago

        Der BGH macht hier sehr deutlich warum das nicht nötig ist und bessere Begründungen genügen um die selbe Strafe zu erteilen.