tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • Saleh
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    2 months ago

    Naja, Versicherung heißt eben auch Umlageprinzip. Bei deiner Hausrats- oder Elementarschadenversicherung zahlst du auch nicht mehr, nur weil du mehr Einkommen hast.

    Sozialversicherungen sind zu Recht anders augebaut und natürlich sollen Leute die viel verdienen auch mehr beitragen. Dass es da dann ein Limit gibt finde ich einen sinnvollen Ausgleich zwischen Solidaritäts- und Umlageprinzip.

    Ob die aktuelle Bemessungsgrenze angemessen ist, ist nochmal ein eigenes Thema. Da fände ich z.B. eine allgemeine Versicherung für alle, ohne Ausnahmen und ohne 100 doppelte Verwaltungsapparate eine gute Grundlage. Weiterhin wäre eine klare Zielsetzung wichtig wo die SV Beiträge für niedrige Einkommen Prozentual liegen sollten. Auf der Grundlage kann dann die Bemessungsgrenze kalkuliert werden.