tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • Don_alForno
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    2 months ago

    Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Sozialversicherungen aus meiner Sicht angemessen. Damit sind ALG und Rentenanspruch auch gedeckelt, und man profitiert nicht mehr aus der Krankenversicherung, wenn man mehr Geld hat.

    Gerade darum sollte es in der GKV keine BBG geben. Starke Schultern sollen ja mehr tragen.