tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • JoKi
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    1 day ago

    Die Beitragsbemessungsgrenze wäre deutlich sinnvoller, wenn sie zumindest die tatsächlich die Grenze der Beitragszahlung wäre und nicht nur die Hürde, um sich vom Solidarsystem freizukaufen.

    • d_k_bo
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      1 day ago

      Du verwechselst Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze.

      • JoKi
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        1 day ago

        Stimmt, danke für den Hinweis.