• dubak
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    20 hours ago

    Autofahrer erfasst ist eine Schuldzuweisung.

    Darüber kann man streiten, aber letztendlich würden sich wahrscheinlich die Gerichte dieser Interpretation anschließen. Wenn es dazu kommen sollte, dass eine Redaktion den Leitfaden von Dr. Schneidemesser anwendet, wahrscheinlich wird diese Redaktion nach der ersten Klage eines Autofahrers wieder zurückrudern müssen. Ich glaube die beste Lösung wäre es die erste Polizeimeldung zu ignorieren und eine Berichterstattung überhaupt erst dann zu veröffentlichen wenn die Schuldfrage einigermaßen geklärt ist.