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Die Aussage des Vorgesetzten im Schützenzelt schien sich zu bewahrheiten: Die beiden Polizisten am Schalter der Wiesnwache schienen den Gast von vornherein nicht ernst zu nehmen, als er ihnen von dem Vorfall berichtete. Weder zeichneten sie seine Aussagen auf, noch protokollierten sie seinen Namen oder andere Daten zur Person; sie fragten auch gar nicht erst danach.

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Müller verließ die Wache, ohne Anzeige erstattet zu haben, und die Beamten ließen ihn wortlos gehen. Im Nachgang sagte der Mann zu t-online: “Das Verhalten der Polizisten hat meinen Glauben in den Rechtsstaat stark erschüttert.”

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  • Kissaki
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    2 months ago

    können sie sich nicht einfach weigern die Anzeige aufzunehmen.

    Klar sollten die keine Polizisten sein und entsprechend verfolgt und bestraft werden. Der Kommentierende sprach aber von Knast - von dem ich ausgegangen bin dass sich das [nur] auf die Körperverletzungen bezog.

    Ich glaube nicht dass man die Polizisten dafür einsperren kann. Also rechtlich. Aber natürlich kannst du das trotzdem gerne wollen.

    • Mîm@lemmy.zip
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      2 months ago

      Es wird Strafvereitlung (im Amt) geprüft. Das ist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Knast.
      Also ja, man kann die dafür durchaus einsperren. Auch wenn ich (leider) nicht glaube, dass die Staatsanwaltschaft das durchziehen wird.