Die private Altersvorsorge soll reformiert werden: Der Bundesfinanzminister will Aktiendepots künftig staatlich fördern – ohne Garantie auf die eingezahlten Beiträge.
Unbegrenzt gefördert wird aber nicht: Maximal 3.000 Euro Investitionen pro Jahr werden staatlich unterstützt, Förderung gibt es für höchstens 600 Euro.
Ich nehme an, da müsste stehen “in Höhe von 600€?”
Denn wer mehr als 7.000 Euro pro Jahr investiert, erhalte eine Förderung aus Zulage und Steuervorteil von mindestens 50 Prozent.
Wie passt das mit den oben zitierten 3000€ Obergrenze zusammen?
Ich nehme an, da müsste stehen “in Höhe von 600€?”
Wie passt das mit den oben zitierten 3000€ Obergrenze zusammen?