Der Chef der Messenger-App Telegram wurde in Frankreich gesucht: Pawel Durow wird unter anderem vorgeworfen, nicht konsequent genug gegen Gewaltaufrufe vorzugehen. Nun wurde er offenbar festgenommen.
Den Sendern TF1 und BFMTV zufolge haben die Behörden Vorermittlungen gegen Durow eingeleitet wegen des Verdachts, er habe sich durch fehlendes Eingreifen und unzureichende Kooperation mit den Ordnungskräften des Drogenhandels, Betrugs und Vergehen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch mitschuldig gemacht. Laut TF1 könnte noch am Sonntag ein Ermittlungsverfahren gegen Durow eingeleitet werden.
Mit französischem Recht kenne ich mich nicht aus (vielleicht liegt es auch an der Übersetzung?), aber eine Verhaftung vorzunehmen, ohne dass offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde ist auch schon eine Ansage.
Das ist ein Übersetzungsfehler, TF1 spricht davon, dass es ein “mandat de recherche français” gab und
“Il devrait être présenté à un juge d’instruction ce samedi soir avant une possible mise en examen dimanche pour une multitude d’infractions”
Diesen “Juge d’instruction” kannst du als “Untersuchungsrichter” oder “Ermittlungsrichter” übersetzen, ist aber was spezifisch französisches und eher ein Staatsanwalt:
In Frankreich wird im Rahmen der Strafgerichte zwischen den Untersuchungsgerichten (juridictions d’instruction) und den erkennenden Gerichten (juridictions de jugement) unterschieden. Untersuchungsgerichte sind der juge d’instruction und die Untersuchungskammer der Cour d’appel.[1]
Während in Deutschland die Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren leitet („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), fällt diese Aufgabe in Frankreich dem Untersuchungsrichter zu. Bei Verbrechen (crimes) ist dies zwingend so, bei Vergehen (délits) und Ordnungswidrigkeiten (contraventions) ist seine fakultative Beteiligung vorgesehen.[1]
Die Tätigkeit und die Befugnisse des juge d’instruction sind daher nicht mit denen des deutschen Ermittlungsrichters zu vergleichen, der – anders als seine Bezeichnung vermuten lässt – in der Regel nicht selbst aktiv ermittelt, sondern lediglich bestimmte Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft auf deren Antrag hin genehmigt (Richtervorbehalt). Dies obliegt in Frankreich dem JLD (juge des libertés et de la détention).
Sprich: Alles läuft so, wie du es eigentlich auch gewohnt bist. Der wurde gesucht, bei der Einreise geschnappt, sitzt jetzt erstmal in vorläufiger Haft und dann entscheidet das französische Äquivalent der Staatsanwaltschaft über weitere Schritte, Anklageerhebung und so weiter.
Die französische Polizei hat, anders als die deutsche, auch geheimdienstliche Befugnisse und Aufgaben. Es kann also durchaus sein, dass man mit einem Verweis auf eine anhaltende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und eine mögliche Flucht, Verdächtige festsetzen kann.
Mit französischem Recht kenne ich mich nicht aus (vielleicht liegt es auch an der Übersetzung?), aber eine Verhaftung vorzunehmen, ohne dass offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde ist auch schon eine Ansage.
Das ist ein Übersetzungsfehler, TF1 spricht davon, dass es ein “mandat de recherche français” gab und
Diesen “Juge d’instruction” kannst du als “Untersuchungsrichter” oder “Ermittlungsrichter” übersetzen, ist aber was spezifisch französisches und eher ein Staatsanwalt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Juge_d’instruction
Das “mise en examen” kannst du als “Anklageerhebung” übersetzen
https://fr.wikipedia.org/wiki/Mise_en_examen
Sprich: Alles läuft so, wie du es eigentlich auch gewohnt bist. Der wurde gesucht, bei der Einreise geschnappt, sitzt jetzt erstmal in vorläufiger Haft und dann entscheidet das französische Äquivalent der Staatsanwaltschaft über weitere Schritte, Anklageerhebung und so weiter.
https://www.tf1info.fr/justice-faits-divers/info-tf1-lci-le-fondateur-et-pdg-de-la-messagerie-cryptee-telegram-interpelle-en-france-2316072.html
Dankeschön für diese ausführliche Erklärung :)
Die französische Polizei hat, anders als die deutsche, auch geheimdienstliche Befugnisse und Aufgaben. Es kann also durchaus sein, dass man mit einem Verweis auf eine anhaltende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und eine mögliche Flucht, Verdächtige festsetzen kann.