

Man landet nicht mit jedem Fall beim Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz. Man kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen, die wird sich dann aber mit der Legitimität der Verfahren befassen, nicht mit den in diesen Verfahren festgestellten Tatsachen
Darf ich dir Artikel 20 GG vorstellen?
Da geht es nicht um Mehrheiten sondern um den Kern unserer Gesellschaft. Auch wenn 99% dafür wären diese Ordnung abzuschaffen habe ich das recht Widerstand zu leisten. Das unterliegt btw der ewigkeitsklausel. Dh es müsste tatsächlich ein komplett neuer Staat entstehen wenn dieses recht abgeschafft werden soll.
Diese Beschränkung von Demokratie auf die Diktatur der Mehrheit ist gefühlt die größte Lücke im üblichen Politikverständnis