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Cake day: April 30th, 2024

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  • Bei taz liest man

    Die Mannheimer Grünen haben Sekmen nun aufgefordert, ihr durch die Parteiliste erworbenes Mandat zurückzugeben. Wohl erfolglos. Deshalb haben sie nun zunächst ein ganz praktisches Problem. Sekmen, die bald CDU-Abgeordnete ist, hat ihr Wahlkreisbüro erst mal weiterhin in Bürogemeinschaft mit dem Kreisverband der Grünen. „Da müssen wir jetzt mal in den Mietvertrag schauen“, sagt Fontagnier.

    unangenehm …
    Allgemein scheint man jetzt noch mal nachzutreten:

    Wenig Positives ist auch aus der Bundestagsfraktion zu hören. Mit Sekmen verlasse eher ein Ersatzspieler die Mannschaft, sagt einer vom linken Flügel. In der Fraktion sei sie häufig durch Untätigkeit aufgefallen, bei ihren Mitarbeitern habe es viele Wechsel und Unzufriedenheit gegeben. Es habe einiges darauf hingedeutet, dass sie mit dem Mandat überfordert sei, sagt ein Fraktionsmitglied.



  • Maßgeblich für eine Strafbarkeit ist bei solchen Delikten grundsätzlich der sogenannte objektive Empfängerhorizont - also wie ein Unbeteiligter eine solche Äußerung versteht. Als Auslöschung Israels oder Befreiung Palästinas von der israelischen Besatzung? Angelehnt daran sei der Ausspruch schlicht nicht eindeutig, sagte Strafrechtsexperte Thomas Fischer der Legal Tribune Online bereits Mitte Oktober 2023. Es müssten weitere Elemente dazukommen.

    Dass der Ausspruch ohne weitere Umstände dennoch zu einer Strafbarkeit führen soll, liegt an einer Verfügung des Bundesinnenministeriums von Anfang November. Danach wird der Ausspruch grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer ihn verwendet, soll demnach automatisch das Kennzeichen einer Terrororganisation verwenden.

    Das Bundesinnenministerium macht es sich aber ganz schön einfach, Kontext egal!

    Dieser Logik widersprach das Landgericht Mannheim Mitte Juni in zweiter und letzter Instanz. Aus Sicht der Kammer bleibe der Ausspruch “allgemein gehalten” und habe eine komplexe Geschichte. Es lasse sich aus ihm nicht entnehmen, auf welche Weise das historische Palästina befreit werden solle. Zudem “ist eine Zueigenmachung der Parole durch die Hamas zu verneinen”. Wörtlich sei sie kein Bestandteil der Hamas-Charta.

    Immerhin beim Landgericht ist man differenzierter

    Doch das lehnt das Bundesinnenministerium weiterhin ab. Auf Nachfrage des ARD-Hauptstadtstudios teilt das Ministerium mit, dass es sich an die Entscheidung nicht gebunden fühlt. Ambos nennt das “kontrafaktisch” und “enttäuschend”. “Statt sich mit der gut recherchierten Begründung der Kammer auseinanderzusetzen, bezieht sich das Ministerium auf diffuse Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden”, sagt er.

    Ist das schon Arbeitsverweigerung?